Teure Sondernummern dürfen Abgeordnete und Mitarbeiter des Landtags nur noch unter verschärften Bedingungen nutzen. Der Grund ist ein starker Anstieg der Kosten in den Monaten Februar und März.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der baden-württembergische Landtag verschärft die Regeln für die Nutzung von teuren Sonderrufnummern. Abgeordnete und Mitarbeiter, die sogenannte 0180- oder 0900-Nummern anrufen wollen, erhalten die Berechtigung künftig zusammen mit dem Hinweis, dass dafür Kosten entstehen und diese in Rechnung gestellt werden. Damit solle die „Kostenfalle“ solcher Premiumdienste so gering wie möglich gehalten werden, sagte eine Parlamentssprecherin. Sie bestätigte zugleich Informationen der Stuttgarter Zeitung, dass das entsprechende Verfahren kürzlich modifiziert worden sei.

 

Auslöser der Neuregelung ist die Rechnung für Februar 2017, die laut der Sprecherin „weit außerhalb des üblichen Rahmens“ lag. Zuletzt seien dem Landtag im gesamten Jahr 2016 für Sonderrufnummern 6,88 Euro berechnet worden. In diesem Februar sei der Betrag auf etwa 84 Euro hochgeschnellt, im März wurden erneut gut 30 Euro fällig. Die Kosten seien durch mehrere Anrufe einer Fraktion bei einem Dienstleister entstanden, deren Buchhaltungssoftware diese nutze. Um welche Partei es sich handelt, wurde nicht verraten. Zu den kostenpflichtigen Sonderdiensten gehören der Sprecherin zufolge „theoretisch auch sogenannte Sex-Hotlines“. Gerüchte, dass auch solche genutzt worden seien, bestätigte sie jedoch nicht.

Kostenanstieg um ein Vielfaches

Das Parlament legte zugleich eine Übersicht vor, welche Kosten in den vergangenen Jahren durch Sondernummern entstanden sind. Im Jahr 2014 hätten diese 37,47 Euro betragen, im Jahr darauf 14,40 Euro, dann 6,88 Euro. Angerufen wurde danach besonders die Inlandsauskunft und der Beitragsservice von ARD und ZDF. Die 2017 angefallenen Kosten von zusammen 115,02 Euro entfielen ausschließlich auf die Dienste von Lexware Services.