Die Koalition versucht bei der Neuregelung einen Konsens auf wackligem Fundament. Für große Familienunternehmen soll es einen Bewertungsabschlag von bis zu 30 Prozent geben. Die Wirtschaft sieht Klärungsbedarf bei den Regeln für Beteiligungen.

Berlin - In den Verhandlungen der Koalition zur Erbschaftsteuer liegt ein Konsenspapier vor, das keines ist. Die Fraktionsführungen von Union und SPD haben sich zwar auf ein Modell verständigt, aber die Einigung ist brüchig. Die CSU fordert Nachbesserungen. Alles deutet darauf hin, dass auf Grundlage der beiden Positionspapiere eine Lösung gefunden werden soll. Trotz der anhaltenden Debatte sieht der CSU-Abgeordnete Philipp Graf Lerchenfeld Fortschritte: „Wir können auf dem Ganzen aufbauen“, sagte er. Die SPD wirft der CSU vor, sich vor der Karren der Lobbyisten spannen zu lassen. Worüber verhandelt wird, zeigt ein Überblick.

 

Was ist für Kleinbetriebe geplant? Die Bagatellklausel für Kleinbetriebe, die vom Verfassungsgericht beanstandet worden ist, soll im Vergleich zum geltenden Recht enger gefasst werden. Nach dem Konsenspapier bleibt es bei der Regelung von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Regierungsentwurf: Betriebe bis drei Beschäftigte müssen für die Steuerverschonung nicht nachweisen, dass die Lohnsumme über mehrere Jahre stabil bleibt. Neu ist, dass Saison- und Zeitarbeiter nicht angerechnet werden. Die CSU will die Grenze bei fünf Mitarbeitern ziehen. Darüber hinaus gelten für kleine und mittlere Betriebe die bisherigen Verschonungsregeln.

Was kommt auf große Familienunternehmen zu? Im Vergleich zum Regierungsentwurf sind wesentliche Änderungen geplant. Es bleibt dabei, dass ab einem Schwellenwert von 26 Millionen Euro pro Erbe eine Bedürfnisprüfung stattfindet. In diesem Fall müssen die Firmenerben die Hälfte ihres Privatvermögens einsetzen, um die Erbschaftsteuer zu zahlen. Neu ist, dass für große Familienunternehmen ein Bewertungsabschlag von bis zu 30 Prozent vorgesehen ist. Damit sinkt das Betriebsvermögen, das versteuert werden muss. Im Gegenzug gibt die Koalition den Plan auf, die Aufgriffsgrenze bei der Bedürfnisprüfung auf 52 Millionen Euro zu verdoppeln, wenn typische Kriterien für ein Familienunternehmen vorliegen. Der Abschlag bezieht sich nach dem Konsenspapier auf das begünstigte Vermögen und nicht auf den gesamten Unternehmenswert. Er ist an Bedingungen geknüpft: Im Gesellschaftsvertrag muss festgeschrieben sein, dass Ausschüttungen, Verfügungen und Anteilsverkäufe beschränkt sind. Die Höhe des Abschlags richtet sich danach, was im Gesellschaftsvertrag zum Verkaufspreis steht: Liegt etwa der Verkaufspreis um 20 Prozent unter dem Verkehrswert, beträgt der Abschlag 20 Prozent. Die CSU fordert dagegen, pauschal einen Abschlag von 30 Prozent zu gewähren. Aus Sicht der Wirtschaft ist ein weiterer Punkt problematisch: Der Abzug gilt nicht für börsennotierte Familienunternehmen.

Können Firmenerben die individuelle Bedürfnisprüfung vermeiden? Es bleibt dabei, dass Erben großer Familienunternehmen als Alternative zur Bedürfnisprüfung ein Abschmelzmodell wählen können. Das Privatvermögen muss dann nicht offengelegt werden. Auch bei dieser Variante wird der Vorwegabschlag von bis zu 30 Prozent erlaubt, wenn Firmenerben eng an das Unternehmen gebunden sind. Dazu kommen noch Verschonungsabschläge, die gedeckelt sind: Anders als ursprünglich vorgesehen sieht das Abschmelzmodell bei hohen Unternehmenswerten keine Mindestverschonung mehr vor. Je nach Variante muss bei einem Unternehmenswert von 90 oder 99 Millionen Euro Erbschaftsteuer entrichtet werden. Aus Sicht von Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, wird das Abschmelzmodell für Erben große Familienunternehmen unterinteressant. Die CSU will aus diesem Grund Firmenerben bei der Bedürfnisprüfung besserstellen. Privatvermögen, das vor dem Erbfall oder der Schenkung vorhanden war, soll unberücksichtigt bleiben.

Wie sieht die Bewertung aus? Einig ist sich die Koalition, dass die Bewertungsregeln für Unternehmen an die Niedrigzinsphase angepasst werden müssen. Aus Sicht der Wirtschaft ist das ein Fortschritt, da das Finanzministerium das Bewertungsrecht zunächst allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ändern wollte. Bisher werden Unternehmen mit dem 18-fachen des Jahresgewinns bewertet. Dies halten Experten für überteuert. Die Koalition will beim vereinfachten Ertragswertverfahren in diesem Jahr den zwölffachen Wert ansetzen. Künftig soll der Wert zwischen dem Multiplikator zehn und zwölf schwanken.

Was ist mit Investitionsklausel gemeint? Damit kommt die Koalition Familienunternehmen einen großen Schritt entgegen. Mit der Investitionsklausel können Unternehmen zum Beispiel Bargeld und Grundstücke, die zum nicht-begünstigten Verwaltungsvermögen zählen, zu betrieblichen Zwecken umwidmen und eine Steuervergünstigung erhalten. Diese Möglichkeit soll nur bei Todesfällen bestehen. Verstirbt ein Unternehmer, können Erben etwa Barmittel nutzen, um damit Investitionen zu finanzieren. Allerdings ist das nur innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall möglich. Bedingung ist auch, dass vor dem Tod des Eigentümers ein Investitionsplan aufgestellt wurde. Die CSU will die Investitionsklausel auf Schenkungen ausweiten und die Frist auf drei Jahre verlängern.

Wie wird Betriebsvermögen abgegrenzt? Die Koalition kehrt im Konsenspapier zu den Rechtsbegriffen zurück, die bisher gelten. Ursprünglich hatte Schäuble vorgehabt, dass nur die Wirtschaftsgüter steuerfrei sein sollen, die betriebsnotwendig sind. Dies würde dazu führen, dass Betriebe und Finanzverwaltung jedes Wirtschaftsgut einstufen müssten. Auf Druck der Länder soll es nun dabei bleiben, dass alle Wirtschaftsgüter betriebsnotwendig sind, sofern sie nicht als Verwaltungsvermögen anzusehen sind. Dazu zählen vermietete Grundstücke, Bargeld und Kapitalbeteiligungen bis zu 25 Prozent. Die Koalition plant, dass Verwaltungsvermögen von zehn Prozent des begünstigten Vermögens pauschal zum betriebsnotwendigen Vermögen hinzugerechnet wird. Auch Grundstücke, die zum Absatz eigener Produkte überlassen werden, sind begünstigt. Davon profitieren Brauereigaststätten und Tankstellen. Auch die Bilanzvorsorge für Betriebsrenten soll nicht zum Verwaltungsvermögen gehören.

Wie wirken sich die Stundungsregelungen aus? Die Stundungsmöglichkeiten für Firmenerben werden ausgeweitet: Nach dem Tod des Firmeneigentümers haben Erben einen Rechtsanspruch auf eine zehnjährige zinslose Stundung der Erbschaftsteuer, die auf das begünstigte Betriebsvermögen entfällt. Die CSU will erreichen, dass die Stundung auch auf Schenkungen und das Verwaltungsvermögen ausgeweitet wird.

Was passiert mit Kapitalbeteiligungen? Heute werden im geltenden Recht Unternehmen mit einem Verwaltungsvermögen bis zu 50 Prozent verschont. Das ist künftig nicht mehr möglich. Da Kapitalbeteiligungen bis 25 Prozent zum Verwaltungsvermögen zählen, kann dies zu hohen Erbschaftsteuern führen. Die Familienunternehmen fordern, auch Beteiligungen von zehn bis 25 Prozent zu schonen.