Der noch amtierende Tübinger Regierunspräsident Jörg Schmidt hat eine Schlappe vor Gericht erlitten. Die Landesregierung darf sein Amt neu besetzen, auch wenn Schmidt Versetzung in den Ruhestand noch nicht rechtskräftig ist.

Mannheim -

 

Die Landesregierung darf das Amt des Tübinger Regierungspräsidenten Jörg Schmidt (SPD) neu besetzen, auch wenn eine Versetzung des Amtsinhabers in den einstweiligen Ruhestand noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hervor. Die Mannheimer Richter gaben dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Recht, das den Antrag Schmidts auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte. Der Beschluss (4 S 1472/16) ist unanfechtbar

Schmidt war mit Wirkung von Oktober 2015 zum Regierungspräsidenten ernannt worden. Ende Mai dieses Jahres versetzte ihn die grün-schwarze Landesregierung in den einstweiligen Ruhestand. Hiergegen legte der Antragsteller Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden ist.

Bei Beamten hat Land weiten Ermessensspielraum

Die Tübinger Spitzenposition sollte Klaus Tappeser (CDU) bekleiden. Er war zwischen 2008 und 2011 Ministerialdirigent im Wissenschaftsministerium unter der damaligen CDU-geführten Landesregierung. Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet nun der bisherige Amtschef des Landwirtschaftsministeriums, Wolfgang Reimer (Grüne). Zuvor war Regierungspräsident Johannes Schmalzl (FDP) gegen seinen Willen in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. In Karlsruhe und Freiburg bleiben die Spitzenbeamtinnen Nicolette Kressl (SPD) und Bärbel Schäfer (parteilos) im Amt.

Das Verwaltungsgericht hatte die gesetzliche Festlegung für verfassungsgemäß erklärt, nach der Regierungspräsidenten als politische Beamte einzustufen sind; damit habe die Landesregierung einen weiten Ermessensspielraum, um einen Behördenleiter in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Dazu muss die Regierung keine Gründen abgeben. In dem Fall sei auch nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Willkür verstoßen worden.

Nach einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion sind solche Maßnahmen nicht ganz billig. In der vergangenen Legislaturperiode wurden zwölf politische Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Dies kostete nach Angaben des Staatsministeriums 2012 rund 730 000 Euro, 2015 gut 763 000 Euro. In den vier Jahren kamen insgesamt fast drei Millionen Euro zusammen.