Die Reisedokumente sind nicht mehr gültig oder unauffindbar, und Sie stehen schon am Flughafen oder an der Grenze? So gelingt der Urlaub trotzdem.

In Europa reicht der Personalausweis?
Ja und nein. Grundsätzlich haben deutsche Staatsangehörige bei Aus- und Einreise einen gültigen Pass mitzuführen. Die Staaten der EU und zusätzlich Andorra, Bosnien-Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, die Türkei und für Pauschalreisen auch Tunesien haben sich aber darauf geeinigt, auch den Personalausweis als Reisedokument zu akzeptieren. Der sollte aber unbedingt dabei sein. Auch wenn es im Schengenraum keine Grenzkontrollen mehr gibt: Jeder muss sich ausweisen können.

 

Kann man auch mit einem abgelaufenen Ausweis reisen?
Kommt aufs Ziel an. Geht die Reise nach Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, in die Niederlande, nach Österreich, Portugal, in die Schweiz, nach Spanien oder in die Türkei, dann können Sie aufatmen. Diese Länder akzeptieren untereinander einen bis zu einem Jahr abgelaufenen Pass oder Personalausweis. In alle anderen Länder muss man sich einen Ersatzausweis ausstellen lassen.

Wie lange muss ein Ausweis noch gültig sein?
Auf der sicheren Seite ist, wer noch einen mindestens ein halbes Jahr gültigen Pass hat. Das fordern zum Beispiel Kuba, Marokko, die Seychellen, Thailand, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Bekommt man Express-Dokumente?
Ja, gleich mehrere. Den „roten“ Expresspass erhält man werktags binnen 48 Stunden. Voraussetzung: Die Bestellung muss bis 12 Uhr mittags bei der Bundesdruckerei in Berlin eingegangen sein. Mitbringen ins Passbüro muss man ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) und den bisherigen Pass. Am besten ruft man vorher im Passbüro an. Der Express-Service kostet allerdings 91 statt 59 Euro für Erwachsene.

Gibt es auch einen Sofort-Pass?
Wenn die Zeit zu knapp für den „roten“ Pass ist, dann können Sie einen vorläufigen „grünen“ Pass beantragen. Der wird für 26 Euro unmittelbar in der örtlichen Passbehörde ausgestellt. Dazu nimmt man am besten das Flugticket mit, denn die Behörde muss sich vergewissern, dass ein regulärer Pass nicht mehr rechtzeitig ankäme. Der grüne Pass wird nur für die Reisedauer, längstens für ein Jahr Gültigkeit ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Grundsätzlich wird auch der vorläufige Reisepass weltweit anerkannt. Ohne Speicherchip ist allerdings eine visafreie Einreise in die USA nicht möglich.

Sie reisen mit Kindern?
Seit 2012 brauchen selbst Babys einen eigenen Ausweis. Für sie gibt es den maschinenlesbaren Kinderreisepass für 13 Euro, der bis zum 12. Geburtstag gilt. Danach müssen die jungen Reisenden einen Personalausweis oder einen Reisepass haben. Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt. Auch ihn gibt es „express“ und „sofort“.

Pass vergessen, was tun?
Das ist natürlich peinlich, aber kein Beinbruch. In den meisten Fällen können die deutschen Grenzbehörden weiterhelfen. Sie stellen einen „Reiseausweis als Passersatz“ aus, das kostet acht Euro. Ein echter Ersatz ist das Papier freilich nicht: Visa lassen sich nicht anbringen, die meisten Fernreisedestinationen bleiben also tabu. Details wissen die Grenzbehörden. Wer schon vor der Grenze feststellt, dass der Ausweis fehlt, der kann den Antrag auf einen „Reiseausweis als Passersatz“ bereits per Handy unter www.bundespolizei.de (Menüpunkt „Bürgerservice“ und dort „Passersatzpapiere“) stellen, dann geht es an der Ausgabestelle schneller.

Was tun, wenn man unterwegs seinen Pass verliert?
Wer im Ausland Opfer eines Trickdiebs wird oder seine Papiere verliert, der muss ebenfalls nicht in Panik verfallen. In sämtlichen wichtigen Urlaubsländern kommt man wieder an einen Ausweis. Und in den meisten Ländern reicht zum Heimfahren mit dem Auto die Verlustbescheinigung der Polizei. Die ist auch immer erste Anlaufstelle; denn ohne schriftliche Bestätigung der Diebstahl- oder Verlustmeldung geht nichts. Danach ruft man sinnvollerweise die nächstgelegene deutsche Botschaft oder das Konsulat an. Fahren Sie nicht ohne Anruf los; denn längst nicht alle Konsulate sind berechtigt, das Dokument auszustellen. Tipp: Deutlich schneller geht es, wenn man Kopien der verloren gegangenen Ausweise besitzt. Kenner scannen sich Pass, Führerschein und andere wichtige Dokumente vorsichtshalber schon zu Hause und hinterlegen sie auf einem per Internet zugänglichen Speicherplatz wie Google Drive oder Dropbox. Dort kann man sie dann weltweit online abrufen und hat sie bei jeder Reise parat.

Was tun, wenn man noch weitere Länder bereisen will?
Besonders ärgerlich ist der Passverlust natürlich auf einer Rundreise, wenn man noch weitere Länder besuchen will. Dann reicht der „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ nicht aus. Die Botschaft oder das Konsulat kann dann aber einen vorläufigen „grünen“ Pass ausstellen. Das geht aber nur in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Passamt des Betroffenen. Und das kann dauern.

In welchen Fällen wird man zurückgeschickt?
Gefährlich werden kann es mit den „falschen“ Stempeln im Pass. Wer Sichtvermerke von Ländern wie Kongo, Afghanistan oder Iran im Pass hat, der kann bereits bei einer Einreise in die USA Probleme bekommen. Das Visum des Kosovo kann in Serbien immer noch Probleme bereiten. Und Israel-Stempel sind im gesamten arabischen Raum ein No-go. In all diesen Fällen bleibt als probates Gegenmittel nur die 59 Euro teure Investition in einen zweiten Reisepass.