An dieser Version zweifelte der Richter Thomas Hillenbrand. Er befand, dass für diese Variante ein bisschen zu viele Zufälle nötig gewesen wären: „Da müsste einer Ihr Passwort hacken, Ihre Mail-Adresse kennen und wissen, dass sich hinter dem Namen des Bekannten ein Polizist verbirgt.“ Auffällig sei, dass die Bilder ausnahmslos Jungen zeigten, sagte Hillenbrand zu dem Angeklagten, der sich als homosexuell outete, aber angab, er habe versucht, das geheim zu halten. Pädophile Neigungen stritt der Mann ab, der seinen Lebensunterhalt mit Musikunterricht verdient.

 

Der Staatsanwalt machte in seinem Plädoyer deutlich, dass seiner Ansicht nach alles dafür spreche, dass der Angeklagte eine Vorliebe für kinderpornografische Fotos habe. Er allein habe Zugriff auf seinen Rechner mit den Bilddateien gehabt und komme demnach als einziger Versender der E-Mail infrage. „Die Mär vom großen Unbekannten halte ich nicht für gegeben.“ Zwar habe der Angeklagte bisher ein unbescholtenes Leben geführt, aber bei dem Vorfall handle es sich um eine Sache, die man nicht tolerieren könne. „Sie schaffen einen Markt und erzeugen Nachfrage nach solchen Bildern.“ Daher halte er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe von 1000 Euro für angemessen.

Auch der Richter hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte die Dateien nicht nur besessen, sondern auch – im Falle des Polizeibeamten versehentlich – verschickt hatte. Es seien „offensichtlich pädophile Neigungen vorhanden“. Auch wenn das nicht Gegenstand der Verhandlung sei, halte er es für „höchst gefährlich, wenn so jemand Kindern Einzelunterricht gibt“. Für eine Strafe auf Bewährung hätte der Mann zumindest die Einsicht haben müssen, dass er diese Neigung habe, sagte Hillenbrand: „Dann hätte man das mit therapeutischer Hilfe flankieren können.“ Diese Einsicht jedoch fehle. Er verurteilte den 54-Jährigen zu acht Monaten Haft und einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro.