Der Rems-Murr-Kreis gründet nun eine eigene Verkaufsstelle für das Nadelholz aus den kommunalen und privaten Wäldern, um die Vorgaben des Bundeskartellamtes zu erfüllen.

Plüderhausen - In einem Kartellverfahren ist die bisher praktizierte gemeinsame Vermarktung von Holz aus Staatswald und nichtstaatlichen, das heißt kommunalen und privaten, Wäldern untersagt worden. Seit dem vergangenen Donnerstag, so berichtete der Rems-Murr-Landrat Johannes Fuchs in der jüngsten Kreistagssitzung, liege der Beschlussentwurf des Bundeskartellamtes beim Land Baden-Württemberg vor. Nun müsse das Land eine Stellungnahme abgeben. Sei die erfolgt, sei bis zum 18. Mai mit dem endgültigen Erlass zu rechnen. Diese werde eine Untersagungsverfügung mit Sofortvollzug beinhalten.

 

Womit von jenem Zeitpunkt an die sogenannte waldbesitzartübergreifende Bündelung des Verkaufs von Nadelstammholz nicht mehr möglich wäre. Sprich: auch im Rems-Murr-Kreis werde man Holz aus Kommunalwäldern und privatem Waldbesitz dann getrennt verkaufen müssen. Nicht genug damit, so warnte der Landrat: es sei zu befürchten, dass im Rahmen des Kartellverfahrens „noch weitergehende Untersagungen folgen, was die forstlichen Tätigkeiten angeht“.

Für die zwei bis drei Jahre, die laut Schätzungen vergehen werden, bis das gesamte Kartellverfahren endgültig ausgestanden ist, wird nun eine Übergangslösung installiert. Die Verwertung des Holzes soll von einer Verkaufstelle übernommen werden, die von der Forstbehörde des Landratsamts organisatorisch und räumlich getrennt wird. Der Kreistag hat dieser Lösung einstimmig zugestimmt. Künftig übernimmt der Landkreis den Holzverkauf aus dem Nichtstaatswald als „freiwillige kommunale Aufgabe“. Zunächst, so Johannes Fuchs, handle es sich dabei um eine Art Vorratsbeschluss für den Fall, dass im Mai die sofortige Untersagung der bisherigen gemeinsamen Vermarktungsstrukturen tatsächlich in Kraft trete.

Die neue Verkaufsstelle für Holz aus Kommunal- und Privatwäldern soll demnach in der Landkreisverwaltung bei der Kämmerei angesiedelt werden. Zuständig sind dann voraussichtlich zwei Mitarbeiter, die bisher in der Forstbehörde mit praktisch derselben Aufgabe betraut waren. Die forsttechnische Betreuung, die Betriebsführung und die Vermarktung sollen weiterhin „aus einer Hand gewährleistet werden“. Lediglich der Verkauf des Holzes aus Nichtstaatswald erfolgt separat.

Das Übergangsmodell für den Holzverkauf im Kreis sei „zwingend notwendig zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung von Schadenersatzrisiken für das Land und die Landkreise“, argumentierte dazu die Kreisverwaltung. „Zur Erhaltung möglichst vieler Vorteile für den privaten und kommunalen Waldbesitz durch die Bündelung des Holzverkaufs ist die Schaffung einer gemeinsamen Holzverkaufsstelle ebenfalls zweckmäßig.“ Inzwischen habe sich, so ergänzte Fuchs in der Sitzung, das Land nach anfänglichem Zögern bereit erklärt, diese Holzverkaufsstellen von eigenen Regressforderungen freizustellen.

Der Hintergrund des Kartellverfahrens sind Beschwerden der Sägeindustrie aus dem Jahr 2002. Das erste Kartellverfahren endete 2008 mit einer Verpflichtungszusage des Landes. Die darin zugesagten Änderungen in der Vermarktungsstruktur brachten jedoch nach Ansicht des Bundeskartellamtes nicht den erwarteten Erfolg. Vor drei Jahren wurde deshalb – nach neuerlichen Beschwerden der Säge- und Holzindustrie sowie verschiedener Forstgemeinschaften aus Baden-Württemberg - ein weiteres Verfahren eröffnet.

Im Rems-Murr-Kreis geht es bei der Holzvermarktung derzeit um durchschnittlich etwa 212 000 Festmeter pro Jahr. Im Staatswald werden innerhalb der Kreisgrenzen jährlich rund 133 500 Festmeter eingeschlagen, von denen in der Regel knapp 120 000 Festmeter verkaufbar sind. Im Kommunalwald liegt der Einschlag bei etwa 52 000 Festmetern, die Menge der verkauften Stämme bei 38 000 Festmetern. Dazu kommen noch rund 26 000 Festmeter aus Kleinprivatwäldern.