Das Regierungspräsidium rügt die Städte Kornwestheim und Remseck: Die demokratische Entscheidungsfindung für den Stadtteil Pattonville widerspricht der Gemeindeordnung.

Kornwestheim/Remseck - Der Weg bis zu einer Entscheidung darüber, ob in Pattonville ein neuer Radweg gebaut, ein Spielplatz saniert oder Tempo 30 verordnet wird, ist kompliziert. Sehr kompliziert. Und er ist auch sehr undurchsichtig.

 

Erst beraten und entscheiden die Gemeinderäte in Kornwestheim und Remseck. Sie tun das bei Pattonville betreffenden Themen traditionell hinter verschlossenen Türen. Das Thema geht schließlich in die Zweckverbandsversammlung, in der jeweils fünf Stadträte aus Kornwestheim und Remseck vertreten sind, die allerdings kein Stimmrecht haben. Das steht nur den Oberbürgermeistern zu, die wiederum an das Votum gebunden sind, das in nicht öffentlicher Sitzung in den Gemeinderäten getroffen worden ist. Und so heben in der Zweckverbandsversammlung immer nur Oberbürgermeisterin Ursula Keck (Kornwestheim) und OB Dirk Schönberger (Remseck) die Hand, wenn es gilt, über Tempo 30, einen Spielplatz oder einen Radweg zu entscheiden. Dieses Modell, hat das Regierungspräsidium (RP) jetzt wissen lassen, ist nicht unbedingt vereinbar mit der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Es regt eine Änderung an.

Nichtöffentliche Vorberatung und dann Blockabstimmung

Das Problem ist die geheime Vorberatung in den Gemeinderäten. Die Sitzungen des Gemeinderats müssen öffentlich sein. Das schreibt die baden-württembergische Gemeindeordnung so vor. Sie ermöglicht es den Kommunen aber auch, Vorberatungen in den Ausschüssen hinter verschlossenen Türen zu führen. Allerdings: „Die Beratung der Themen der Zweckverbandsversammlung stellen keine Vorberatung im Sinne der Gemeindeordnung dar“, erläutert Sprecherin Katja Lumpp die Bedenken des RP. Es müsse auch für die Pattonviller Themen der Grundsatz der Öffentlichkeit gelten. Wenn die Gemeinderäte öffentlich über Pattonviller Belange beraten, dann erübrigt sich allerdings die Entsendung von Stadträten in die Zweckverbandsversammlung. Es würde reichen, so das RP, wenn nur die beiden Oberbürgermeister erscheinen und abstimmen – immer so, wie es die Gemeinderäte vorberaten haben.

Das RP bringt auch noch eine zweite Variante ins Spiel. Die Gemeinderäte in Kornwestheim und Remseck verzichten auf eine öffentliche Vorberatung in ihren Gemeinderäten. In der Zweckverbandsversammlung wird von den zehn Stadträten diskutiert, beraten und entschieden. Die Krux dieser Variante: Nicht jeder Stadtrat hat in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung eine eigene Stimme, sondern die fünf Kommunalpolitiker dürfen für ihre Stadt zusammen nur eine Stimme abgeben.

Denn so steht es im Gesetz für gemeinsame kommunale Zusammenarbeit: Mehrere Stimmen des Mitglieds einer Verbandsversammlung können nur einheitlich abgegeben werden.

Eine einfache Lösung ist nicht in Sicht

Für welche der beiden Varianten sich die Gemeinderäte entscheiden, das ist noch offen. Die Gremien haben die Diskussion darüber noch nicht geführt. Es werde, so OB Ursula Keck, derzeit auch Vorsitzende des Zweckverbandes Pattonville, auf jeden Fall eine einvernehmliche Lösung zwischen Remseck und Kornwestheim angestrebt. Derzeit, so Keck, tue sie sich schwer mit der Vorstellung, dass wie bei Variante 2 vorgesehen fünf Stadträte mit einer Stimme sprechen sollen. Was, wenn einer eine andere Meinung vertrete?

Für Remsecks OB Dirk Schönberger gibt es noch mehr zu beachten. „Unsere Maßgabe ist es grundsätzlich, dass alle Stadtteile gleich behandelt werden“, sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Und so möchte er, dass sein Gemeinderat mit den Pattonviller Themen so umgeht wie auch mit den Hochberger, Neckarremser oder Aldinger. Nicht ganz einfach, hat es Remseck doch nur im Falle von Pattonville mit einem Partner zu tun, der über die Fortentwicklung des Stadtteils ein Wörtchen mitzureden hat.

Dass es nicht ganz einfach ist, ein rechtlich einwandfreies Verfahren zu finden, räumt das Regierungspräsidium, das auf Initiative von Kornwestheim eingeschaltet worden ist, ein. „Es kommen ein Vielzahl rechtlicher Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht“, sagt Katja Lumpp. Einigen sich Kornwestheim und Remseck auf ein Prozedere, dann muss noch die Satzung des Zweckverbandes entsprechend geändert werden.