Hochwasserschutz, Überlastung der Kanalisation, Baurecht: Anwohner hatten mit diesen Begründungen gegen ein Asylheim in Hebsack geklagt. Das Verwaltungsgericht hat ihre Eilanträge nun abgelehnt.

Remshalden - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Eilanträge von acht Nachbarn gegen eine Anschlussunterbringung für Flüchtlinge in Remshalden-Hebsack abgelehnt. Die Einwände gegen die zwei Häuser, die von der Kreisbaugesellschaft gebaut werden sollen, hatten sich vor allem auf drei Punkte bezogen: die Baugenehmigung verstoße gegen die Ausnahmevorschrift zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich, die Ausgleichsmaßnahmen seien mangelhaft und die Hochwassergefahr würde sich verschärfen.

 

Gericht: „Keine erheblichen Gesundheits- und Sachschäden zu befürchten“

Das Projekt falle zwar laut Gericht nicht unter die Ausnahmevorschrift, wonach Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich privilegiert seien. Aber das Vorhaben verstoße voraussichtlich nicht gegen nachbarschützende Vorschriften. Die Antragsteller hatten begründet, dass die Gebäude das öffentliche Abwassersystem, gerade bei starkem Regen, überlasten würde. Weil sich die Kläger aber auf den maroden Zustand des Abwassersystems berufen hatten, sei dieses das Risiko – und nicht das Vorhaben.

Für die Gebäude sei eine Ausgleichsfläche in Form einer Mulde geplant. Da dadurch Raum zur Rückhaltung von Hochwasser geschaffen werde, dürften laut Gericht eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- und Sachschäden nicht zu befürchten sein. Das Bauvorhaben sei wegen seiner Größe kein raumbedeutsames Vorhaben, weswegen es dem Landesentwicklungsplan 2002 und dem Regionalplan des Verbands Region Stuttgart nicht widerspreche. Auch die geplanten 14 Parkplätze seien ausreichend.