Doch Markierungen sind in der Stadt wegen der bisweilen geringen Straßenbreite nicht überall möglich.

Renningen - Mehr Sicherheit für Radfahrer sollen die neuen Schutzstreifen entlang der Bahnhofstraße in Renningen bringen. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag des ADFC Renningen-Rutesheim-Magstadt-Weil der Stadt, von der Einmündung Güthlerstraße in Richtung Norden bis zur Eichendorffstraße einen Bereich am Fahrbahnrand für Radfahrer zu markieren. Verzichten müssen die Radler allerdings auf einen Schutzstreifen für den Abschnitt der Rutesheimer Straße von der Industriestraße zur K 1060. Dafür werden an zwei Einmündungen der Rutesheimer Straße, an der Benz- und der Dornierstraße, sogenannte Radfahrerfurten markiert.

 

An der Bahnhofstraße sind die Markierungen problemlos möglich, hieß es von der Verwaltung, da die Straße breit genug ist. Denn die Streifen müssen mindestens 1,25 Meter breit sein, eher 1,50 Meter, trotzdem muss auf der übrigen Fahrbahn weiterhin genügend Platz sein, dass zwei entgegenkommende Autos gefahrlos aneinander vorbeikommen. Als positiven Nebeneffekt erhofft sich die Verwaltung, dass die Autos durch die optische Verengung langsamer unterwegs sind.

Optische Verengung – nehmen die Autofahrer den Fuß vom Gas?

Die nördliche Rutesheimer Straße ist in dieser Hinsicht aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen liegt der genannte Abschnitt zwar innerhalb des Ortes – Schutzstreifen dürfen nur innerorts markiert werden –, optisch erweckt der Bereich aber nicht diesen Eindruck. „Die Polizei ist der Ansicht, dass mit dem Schutzstreifen dort ein Sicherheitsgefühl suggeriert wird, das in Wahrheit nicht da ist“, erklärte Christian Teich von der Stadtverwaltung. Bei einem Unfall könnten auf die Stadt Regressansprüche zukommen, warnte er. Auch die Platzierung der Ortstafel könnte in diesem Zusammenhang infrage gestellt werden.

Ein weiteres Problem betrifft beispielsweise den Linksabbiegestreifen in die Benzstraße, der die Fahrbahn zu sehr verengt, als dass dort Radstreifen zulässig wären. Diese Linksabbiegespur müsste für einen Radstreifen wegfallen. Hinzu kommt, dass die Radfahrer spätestens ab der Einmündung Dornierstraße auf die westliche Straßenseite geführt werden müssten, weil dort der eigentliche Radweg verläuft.

Der Gemeinderat entschied sich deshalb, wenn auch bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, für den Vorschlag der Stadtverwaltung und gegen einen Schutzstreifen.

Schutzstreifen sind ein Teil der Fahrbahn

Als Alternative schlug die Verwaltung vor, lieber den Fuß- und Radweg auf der westlichen Straßenseite auszubauen, wie es auch der Landkreis Böblingen empfiehlt. Beschlossen wurde dazu noch nichts. Um die Lage für Radfahrer zumindest ein wenig zu entspannen, bekommen die Einmündungen zur Benz- und Dornierstraße Radfahrerfurten, also Markierungen, die den Verlauf des Rad- und Fußweges über die Straße hinweg hervorheben. An der Verkehrssituation ändert sich dadurch nichts, erklärte Teich. „Wir verdeutlichen damit aber noch einmal, was ohnehin schon gilt.“

Schutzstreifen markieren keinen abgetrennten Radweg, sondern bleiben Teil der Fahrbahn. Das heißt, sie dürfen auch von Autos überfahren werden, solange kein Radler darauf unterwegs ist. Ihre Benutzung für Radfahrer ist Pflicht. Solche Streifen dürfen nur innerorts angelegt werden.