Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen Strafbefehl gegen zwei Ex-Trainerinnen des Bundesstützpunkts der Rhythmischen Sportgymnastik in Fellbach-Schmiden ausgestellt. Beide Beschuldigte haben Einspruch eingelegt, womit es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird.

Stuttgart - Nach langwierigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Fall um die Vorwürfe der Sportgymnastin Katerina Luschik gegen ihre Ex-Trainerinnen vom Bundesstützpunkt in Fellbach-Schmiden zwei Entscheidungen getroffen. In zwei von drei Punkten hat sie das Verfahren eingestellt, im dritten Punkt hat sie dagegen einen Strafbefehl erlassen – das teilte sie am Dienstag auf StZ-Nachfrage mit.

 

Katerina Luschik erregte vergangenes Jahr bundesweit Aufsehen. Nach der Rückkehr in ihre Heimat Halle/Saale warf die damals 16-Jährige ihren ehemaligen Trainerinnen Karina Pfennig und Natalia Stepanova im Juni 2014 Körperverletzung, Beleidigung und Medikamentenmissbrauch vor, ihre Mutter stellte Strafanzeige.

Termin der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest

Die mutmaßliche Körperverletzung und Beleidigung ordnete die Staatsanwaltschaft als strafrechtlich nicht relevant ein. Hinsichtlich der Arzneidarreichung erkannte sie dagegen das Vergehen der „versuchten, gemeinschaftlichen, gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Inverkehrbringen eines zulassungspflichtigen Fertigarzneimittels ohne Zulassung oder Genehmigung“.

Katarina Luschik erlitt im März 2014 einen viralen Infekt. Die Trainerinnen sollen sie dann aufgefordert haben, ein Antibiotikum zu nehmen (obwohl es sich um keinen bakteriellen Infekt handelte). Zudem war das Medikament hierzulande nicht zugelassen. Da beide Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben, wird es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Waiblingen kommen. Der Termin steht noch nicht fest.