Nach zähem Ringen akzeptiert ein Jaguar-Fahrer zwei Bußgeldbescheide, die wegen zu lautem Motor verhängt wurden. Um zwei weitere Strafen wegen desselben Delikts wird noch gestritten.

Mannheim - Vierzehn Mal haben ihn Bewohner der Mannheimer Innenstadt im vergangenen Sommer angezeigt; die Polizei hat ihn wiederholt belehrt und aufgefordert, das rücksichtslose laute Umherkurven in der Stadtmitte zu unterlassen. Gefruchtet hat es wenig. Vor einem Jahr ist der 28-jährige Elektronik-Händler mit seinem 551 PS starken Jaguar F-Type samt „Sportauspuffanlage“, die man an und abschalten kann, auf der abendlichen Kunststraße in der City bei einer Kontrolle erneut unangenehm aufgefallen.

 

Wegen „unnötigen und überlauten Lärms“, vorsätzlich verursacht durch geöffnete Auspuffklappen, hat die Stadt anschließend ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro verhängt. Drei weitere Bescheide – nun in Höhe von je 50 Euro – wegen ähnlicher Vorfälle folgten in kurzen Abständen. Bezahlt hat sie der 28-Jährige bisher ebenso wenig wie ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro, das die Behörden anschließend noch für den Fall der Wiederholung angedroht haben.

„Der lauteste Serienwagen, den es gibt“

Am Geld liegt es offenbar nicht. Sein Jahresumsatz liege bei elf Millionen Euro jährlich, sein Nettoeinkommen bei 350 000 Euro, erklärte der 28-Jährige bei der Verhandlung über Einsprüche gegen die Bußgelder vor dem Mannheimer Amtsgericht am Freitag. „Das ist ein Fahrzeug, für das ich 150 000 Euro bezahlt habe. Ich fahre damit normal, nicht um unnötigen Lärm zu machen“, behauptete er .„Ich weiß, dass das Auto laut ist, daher habe ich es ja gekauft. Es ist bestimmt der lauteste Serienwagen, den es gibt“. Doch die „knallenden Geräusche“, die ein Polizeibeamter im Zeugenstand als „so brüllend“ beschreibt, dass man sie über mehrere Blocks höre, gebe der Wagen von allein ab. Da müsse er nicht extra Gas geben. „Das macht er vom Werk aus, dafür wurde er konstruiert“.

Doch das überzeugt den Richter nicht. „Sie haben doch einen Schalter im Auto“ sagt er. „Den können sie drücken, nur mit offenen Auspuffklappen ist es so extrem laut“, gibt es zu bedenken. Er habe einen Nachbarn mit dem gleichen Fahrzeugtyp, fügt er noch hinzu. „Der ist gestern Abend um zehn in die Garage gefahren, da habe ich keinerlei laute Geräusche wahrgenommen“, erklärt er. „Wir haben den 28-jährigen mehrfach angesprochen“, berichtet einer der Polizeibeamten im Zeugenstand. Doch er habe wenig Einsicht gezeigt – im Gegenteil. „Er hat sich darauf berufen, sein Fahrzeug sei gesetzeskonform, daher könne er es auch so fahren“, sagt er. So sieht dies auch dessen Rechtsanwalt. „Mein Mandant nutzt sein Fahrzeug vorschriftsmäßig, die Auspuffanlage wurde serienmäßig verbaut“, erklärt er und beantragt zum Beweis dafür, dass es keinen unnötigen Lärm gemacht hat, ein Gutachten eines Sachverständigen.

Das allerdings hält der Richter nicht für nötig. Es gehe nicht darum, ob das Auto oder die Auspuffanlage laut seien, sondern darum, ob der Fahrer unnötigen Lärm gemacht habe, stellt er klar. Das nämlich sei nach der Straßenverkehrsordnung unzulässig, und deren Vorschriften gälten „schon bei lautem Türenschlagen oder überflüssigem Laufen des Motors“.

Dem Manne droht ein höheres Bußgeld

Das Gericht gehe davon aus, dass der 28-Jährige vorsätzlich gehandelt habe; angesichts der erheblichen Zahl von Wiederholungen und dem Einkommen des Jaguar-Fahrers komme daher im Falle eines Urteils in der Sache nicht nur eine Erhöhung des Bußgelds, sondern auch ein zusätzliches Fahrverbot in Betracht, erklärt der Richter nach einer mehrstündigen Verhandlung unmissverständlich.

Dies will der Mann dann doch nicht riskieren. Nach langem Hin und Her nimmt sein Anwalt seinen Einspruch offiziell zurück, so dass zwei der vier Bußgeldbescheide rechtskräftig werden. In den beiden anderen Fällen soll in einigen Wochen weiter verhandelt werden. Die Lust an seinem Jaguar sei ihm im Übrigen vergangen. „Er hat mir soviel Ärger gemacht, ich habe ihn verkauft,“ sagt er. „In drei Wochen ist der weg“.