Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Im Briefkopf hatte Marius B. auch den Namen seiner Frau aufgeführt, an die das Staatsministerium denn auch das Dankesschreiben im Auftrag von Mappus mit adressierte. Er würde dem Regierungschef nicht schreiben, fügte er hinzu, wenn sich „diese Haltung nicht in gleicher Weise in meiner Familie, in meinem Freundes- und Bekanntenkreis . . . finden würde“. Dummerweise blieb der Brief nicht „persönlich/vertraulich“, wie er deklariert war: Anfang März berichtete die Stuttgarter Zeitung über dieses und andere Fundstücke, die bei der Akteneinsicht durch zwei Pensionäre im Staatsministerium zu Tage gefördert worden waren. Seither haben die Richterin und das Amtsgericht ein Problem: In künftigen Verfahren, hieß es, werde eine mögliche Befangenheit zu prüfen sein.

 

Katrin von M. indes fühlt sich „in meiner Unparteilichkeit als gesetzliche Richterin nicht beeinträchtigt“. So ließ sie es das Gericht in einer persönlichen Erklärung wissen, die auch an alle Verfahrensbeteiligten verschickt wurde. Ihre Begründung: Von der Korrespondenz Ihres Mannes mit Mappus habe sie nichts gewusst, sondern erst durch die Anfrage der StZ erfahren. „Mein Ehemann hat das Schreiben unabgestimmt in seiner Rechtsanwaltskanzlei unter Verwendung unseres privaten Briefbogens im eigenen Namen verfasst und allein unterschrieben.“

Die Richterin beteuert ihre Unparteilichkeit

Genau so hatte es Marius B. gegenüber der StZ dargestellt und hinzugefügt, selbstverständlich respektiere er die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Er habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass in einer Demokratie Beschlüsse auch dann umzusetzen seien, „wenn sie von einer Minderheit lautstark abgelehnt werden“.

Bei den Verteidigern stieß von M.s Erklärung reihum auf Kopfschütteln. Es sei schwer vorstellbar, dass die Richterin mit ihrem Mann wirklich keine Silbe über die Korrespondenz gewechselt habe; über so etwas rede man doch in einer Ehe. Die von ihm referierte „Haltung der Familie“ bestreite sie zudem gar nicht, moniert der Tübinger Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer, der eine der Demonstrantinnen vertritt.

Anhaltspunkte für Befangenheit

Im Briefkopf hatte Marius B. auch den Namen seiner Frau aufgeführt, an die das Staatsministerium denn auch das Dankesschreiben im Auftrag von Mappus mit adressierte. Er würde dem Regierungschef nicht schreiben, fügte er hinzu, wenn sich „diese Haltung nicht in gleicher Weise in meiner Familie, in meinem Freundes- und Bekanntenkreis . . . finden würde“. Dummerweise blieb der Brief nicht „persönlich/vertraulich“, wie er deklariert war: Anfang März berichtete die Stuttgarter Zeitung über dieses und andere Fundstücke, die bei der Akteneinsicht durch zwei Pensionäre im Staatsministerium zu Tage gefördert worden waren. Seither haben die Richterin und das Amtsgericht ein Problem: In künftigen Verfahren, hieß es, werde eine mögliche Befangenheit zu prüfen sein.

Katrin von M. indes fühlt sich „in meiner Unparteilichkeit als gesetzliche Richterin nicht beeinträchtigt“. So ließ sie es das Gericht in einer persönlichen Erklärung wissen, die auch an alle Verfahrensbeteiligten verschickt wurde. Ihre Begründung: Von der Korrespondenz Ihres Mannes mit Mappus habe sie nichts gewusst, sondern erst durch die Anfrage der StZ erfahren. „Mein Ehemann hat das Schreiben unabgestimmt in seiner Rechtsanwaltskanzlei unter Verwendung unseres privaten Briefbogens im eigenen Namen verfasst und allein unterschrieben.“

Die Richterin beteuert ihre Unparteilichkeit

Genau so hatte es Marius B. gegenüber der StZ dargestellt und hinzugefügt, selbstverständlich respektiere er die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Er habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass in einer Demokratie Beschlüsse auch dann umzusetzen seien, „wenn sie von einer Minderheit lautstark abgelehnt werden“.

Bei den Verteidigern stieß von M.s Erklärung reihum auf Kopfschütteln. Es sei schwer vorstellbar, dass die Richterin mit ihrem Mann wirklich keine Silbe über die Korrespondenz gewechselt habe; über so etwas rede man doch in einer Ehe. Die von ihm referierte „Haltung der Familie“ bestreite sie zudem gar nicht, moniert der Tübinger Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer, der eine der Demonstrantinnen vertritt.

In einem Verfahren bereits abgelöst

„Angesichts der wohl auch von der Richterin nicht bestrittenen Seriosität ihres Ehemanns“ bestehe damit ein weiterer Anhaltspunkt für Befangenheit. Wenn von M. die Fakten aus der Sicht eines normalen Betroffenen würdigen würde, so sein Fazit, hätte sie die Bearbeitung von S-21-Fällen ablehnen müssen. Nun entstehe einmal mehr „der Anschein politischer Justiz“ gegen Projektgegner.

Inzwischen lenkt das Amtsgericht ein. „In einem Verfahren habe ich bereits entschieden, dass Richterin von M. nicht mehr am Verfahren beteiligt ist“, teilte die Pressesprecherin als dafür zuständige Richterin mit. Maßgeblich sei, zu welchen Schlüssen unbefangene Dritte kommen könnten – und für die drängt sich der Eindruck der Befangenheit geradezu auf. In den anderen Fällen – vor allem dem Mammutverfahren zum Grundwassermanagement – laufe noch die Frist zur Stellungnahme. Doch angesichts der erwartbaren klar ablehnenden Reaktionen dürfte die Entscheidung kaum anders ausfallen.