Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH)in Mannheim hat jetzt die Klage eines Bordellbetreibers gegen die Stadt auf Genehmigung zweier Bordell für erledigt erklärt. Ihren Betrieb müssen die beiden Laufhäuser im Leonhardsviertel deshalb vorerst jedoch nicht einstellen.

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH)in Mannheim hat jetzt die Klage eines Bordellbetreibers gegen die Stadt auf Genehmigung zweier Bordell für erledigt erklärt. Ihren Betrieb müssen die beiden Laufhäuser im Leonhardsviertel deshalb vorerst jedoch nicht einstellen. Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit Jahren hin. Der Betreiber der Laufhäuser „Madeleine“ und „Girls, Girls, Girls“ in der Leonhardstraße beantragte für seine Laufhäuser bereits vor sieben Jahren beim Baurechtsamt die Genehmigung für einen Bordellbetrieb. Die Stadt lehnte das ab. Nachdem der Betreiber erfolglos beim Regierungspräsidium gegen das Nein der Stadt Widerspruch eingelegt hatte, klagte er beim Verwaltungsgericht Stuttgart auf Baugenehmigung. Nachdem er auch dort unterlag, ging er in die Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim.

 

Weil in der Zwischenzeit die Vergnügungsstättensatzung überarbeitet wird, hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre erlassen. Das bedeutet, dass sich im Leonhardsviertel nichts verändern darf, bis eine neue Vergnügungsstättensatzung vorliegt. Und damit erübrigt sich die Klage des Bordellbetreibers vor dem Verwaltungsgerichtshof zumindest vorerst, denn die Veränderungssperre verhindert eine mögliche Baugenehmigung zwar nicht aus inhaltlichen, aber aus formalen Gründen. „Damit ist der Klage die Grundlage entzogen, und der Kläger hat den Rechtsstreit für erledigt erklärt“, sagt Kirsten Rickes, Leiterin des städtischen Baurechtsamts.

Stadt will Zahl der Bordelle verringern

Mit einer kurzfristigen Schließung beider Etablissements durch die Stadt ist derzeit dennoch nicht zu rechnen. „Wir haben uns noch nicht entschieden, wie wir weiter vorgehen“, sagt Rickes. Denkbar wäre eine Nutzungsuntersagung. Die würde vermutlich aber wieder einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich ziehen, da der Betreiber der Laufhäuser mit großer Wahrscheinlichkeit beim Regierungspräsidium Widerspruch einlegen würde.

Derzeit liegen aus dem Leonhardsviertel beim Verwaltungsgericht Stuttgart zwei Klagen von Bordellbetreibern auf Baugenehmigung vor. Beim Regierungspräsidium angesiedelt sind zwei Widerspruchsverfahren gegen eine Nutzungsuntersagung. Ziel der Stadtverwaltung ist, die Zahl der rund 14 Bordelle oder bordellartigen Betriebe in dem Viertel zu verringern.