Die Stadt Stuttgart wird am Montag beim Landgericht eine Klage gegen die EnBW Regional AG einreichen. Dabei geht es um die vollständige Rückgabe des Wassernetzes an die Stadt zum Stichtag 1. Januar 2014 auf der Basis des sogenannten Ertragswerts.

Stuttgart - Die Stadt wird am Montag beim Stuttgarter Landgericht eine Klage gegen die EnBW Regional AG einreichen. Dabei geht es um die vollständige Rückgabe des Wassernetzes an die Stadt zum Stichtag 1. Januar 2014 auf der Basis des sogenannten Ertragswerts. Dieser beträgt nach Ansicht der Stadt höchstens 200 Millionen Euro. Die EnBW verlangt hingegen einen Preis von 600 bis 750 Millionen Euro auf Basis des sogenannten Sachzeitwerts.

 

Der Gemeinderat hat 2010 nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren „100-Wasser“ beschlossen, die Wasserversorgung von Anfang 2014 an selbst zu betreiben. Da die Verhandlungen mit der EnBW über die Rückgabe des Wassernetzes erfolglos geblieben seien, habe der Rat im Februar beschlossen, zu klagen, heißt es bei der Stadt.

Das Verfahren abwarten

„Wir hätten uns auch eine Lösung am Verhandlungstisch vorstellen können“, erklärte die EnBW am Freitag auf Anfrage. Die nun angestrebte juristische Klärung sei aber sowohl im Sinne der Stadt als auch der EnBW. Jetzt gelte es, das weitere Verfahren abzuwarten.

„Eine einvernehmliche Lösung ist aber auch weiterhin nicht ausgeschlossen“, betonte eine Sprecherin der EnBW Regional AG. Das Unternehmen stehe weiterhin zu seiner Position und Berechnungsgrundlagen zum Stuttgarter Wassernetz. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere Rechtsauffassung gerichtlich bestätigt wird“, betonte die EnBW-Sprecherin.