Weil die Vorstellungen über den Kaufpreis für die Übernahme des Wassernetzes zwischen Stadt und Energiekonzern weit auseinander liegen, droht die Verwaltung rechtliche Schritte an.

Stuttgart - Die Stadt will den Energieversorger EnBW gerichtlich zur Rückübertragung des Wasserversorgungsnetzes zwingen. Der Verwaltungsausschusse des Gemeinderats hat am Mittwoch einmütig zugestimmt, dass die von der Verwaltung beauftragte Rechtsanwaltskanzlei eine entsprechende Klageschrift aufsetzt. Der Schritt ist aus Sicht von OB Wolfgang Schuster notwendig, da die EnBW Regional AG sich weigert, das Netz bis 1. Januar 2014 zum Ertragswert an die Stadt zu veräußern. Die EnBW verlangt vielmehr für den Verkauf den um mehrere Millionen Euro höheren sogenannten Sachzeitwert. „Wir liegen beim Preis deutlich auseinander“, erklärte der OB. Monatelange Verhandlungen mit der EnBW über den Kaufpreis blieben bislang ohne Erfolg.

 

Kanzlei stützt die Auffassung der Stadt

Die Rechtsanwaltskanzlei kommt in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass trotz der fehlenden Klausel im bestehenden Konzessionsvertrag mit der EnBW über eine Beendigung des Kontrakts, die üblicherweise den Kaufpreis regelt, ein sogenannter Herausgabeanspruch gegenüber dem Energieversorger besteht. Unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt gehen die Juristen davon aus, dass die Rückgabe des Netzes auf Basis des Ertragswerts mit einem Aufschlag von maximal zehn Prozent vonstatten geht. Die EnBW fordert dem Vernehmen nach zwischen 400 und 600 Millionen Euro für das Wassernetz; die Stadt wäre demgegenüber allenfalls bereit, maximal rund 120 Millionen zu überweisen.

Vorläufig noch nicht klagen wird die Stadt auf Vorschlag des OB gegen die Erhöhung des Wasserpreises um 22 Cent pro Kubikmeter – auch wenn die Erhöhung nach Ansicht der Anwälte gegen das Gebot der Billigkeit verstößt. Die von der EnBW eingeführten neuen kalkulatorischen Ansätze rechtfertigten keine Erhöhung um mehr als 9,3 Prozent. Schuster möchte erst die Stellungnahmen der Landeskartellbehörde abwarten, bevor sich die Stadt entschließt, auch auf diesem Feld vor Gericht zu ziehen. Bis dahin zahlt die Stadt die Gebühr unter Vorbehalt. Sollte die Kartellbehörde die Preiserhöhung ebenfalls für unbillig halten, wird die Klage vorbereitet.