Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über die Klagen von drei Bundestagsabgeordneten, ob der Bundestag bei Rüstungsexporten in Zukunft früher informiert werden muss.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht will heute entscheiden, ob der Bundestag bei Rüstungsexporten in Zukunft früher informiert werden muss. Den Richtern liegt die Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul vor.

 

Sie wehren sich dagegen, dass das Parlament erst nachträglich von bereits genehmigten Rüstungslieferungen ins Ausland erfährt. (Az.: BvE 5/11)

Die Parlamentarier wollen früher informiert werden: Nach bisheriger Praxis legen die Bundesregierungen einen jährlichen Rüstungsexportbericht mit allgemeinen statistischen Daten vor. Dieser wird von der schwarz-roten Koalition mittlerweile durch einen Zwischenbericht alle sechs Monate ergänzt.

Union und SPD verpflichteten sich außerdem, die zuständigen Bundestags-Ausschüsse binnen zwei Wochen über genehmigte Waffengeschäfte zu unterrichten. Den Klägern reicht das nicht.

Weiter will die Regierung aber nicht gehen. Sie beruft sich auf den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", wie Innenminister Thomas de Maizière (CDU) im April in Karlsruhe betonte.

Das Grundgesetz sieht vor, dass die Bundesregierung über Rüstungsexporte entscheidet. Die Genehmigungen über brisante Lieferungen ins Ausland erteilt der Bundessicherheitsrat, das ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine geheimen Sitzungen werden von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geleitet. Ihm gehören außerdem sieben Minister an, darunter der Außen-, der Verteidigungs- und der Wirtschaftsminister.

Konkret geht es um einen umstrittenen Panzerdeal mit Saudi-Arabien, über den seit Jahren spekuliert wird. Die Kläger kritisieren, dass die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 ihre Anfragen zum angeblich geplanten Export von rund 200 "Leopard"-Panzern an das autoritär regierte Königreich nicht beantwortet hat. Ob das Geschäft seinerzeit überhaupt zustande kam, wurde im April in Karlsruhe nicht erörtert.