Nach monatelangen Verhandlungen haben Russland und die Ukraine eine Einigung im Gasstreit erzielt. Die Energieminister beider Länder unterzeichneten am Donnerstagabend gemeinsam mit EU-Energiekommissar Günther Oettinger in Brüssel zwei entsprechende Vereinbarungen.

Brüssel - Die Ukraine und Russland haben sich im Streit um Gaslieferungen für die Wintermonate geeinigt. Das sagte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso am Donnerstagabend nach zweitägigen Marathonverhandlungen in Brüssel. Dabei geht es um die Gaslieferungen bis zum März 2015. Bis dahin werde die Ukraine einen Preis von ungefähr 385 US-Dollar (etwa 305 Euro) je tausend Kubikmeter russisches Gas zahlen, erklärte EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Russland will nur Gas liefern, das bereits per Vorkasse bezahlt wurde.

 

Dieses Winterpaket soll die Gasversorgung der Ukraine - und damit letztlich auch Europas - sichern. „Dies ist ein wichtiger Schritt für unsere gemeinsame Energiesicherheit auf dem europäischen Kontinent“, sagte Barroso. „Es gibt jetzt keinen Grund dafür, dass die Menschen in Europa es in diesem Winter kalt haben.“

Zur Begleichung alter Schulden soll die Ukraine bis Ende des Jahres 3,1 Milliarden US-Dollar (rund 2,5 Milliarden Euro) an den russischen Energieversorger Gazprom zahlen. Offen war bis zuletzt gewesen, wie das quasi insolvente Land seine Rechnungen begleichen kann. Dazu sagte Oettinger, die Ukraine habe „im Haushalt Mittel für den Gaseinkauf bereitgestellt.“ Zudem verwies Oettinger auf Hilfsprogramme, die die EU und der Internationale Währungsfonds in diesem Jahr bereits beschlossen haben. Weitere Programme könnten vielleicht im nächsten Jahr beschlossen werden.

Seit Juni erhält die finanziell angeschlagene Ukraine kein russisches Gas mehr, auf das sie aber dringend angewiesen ist. Europa musste dabei um die eigene Gasversorgung bangen, weil ein Großteil der russischen Lieferungen in die EU über das Transitland Ukraine läuft. In der EU fürchtete man, die Ukraine könne in höchster Not früher oder später auch Gas für den Eigenbedarf abzweigen.