Die Doppik kommt: Jetzt wird die Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts vorbereitet.

Rutesheim - Eines ist klar“, sagte der Bürgermeister Dieter Hofmann, nachdem der Kämmerer Rainer Fahrner das neue kommunale Haushaltsrecht vorgestellt hatte, „wir werden dadurch keinen Euro mehr in der Kasse haben.“ Doch der Aufwand, den die Stadt betreiben muss, um künftig den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, ist groß. Spätestens ab dem Jahr 2020 muss Rutesheim, so wie alle Kommunen in Baden-Württemberg, auf die Doppik – die doppelte Buchführung in Konten – umgestellt haben. Was bei Kaufleuten von jeher üblich ist, soll nun auch bei den Kommunen Alltag werden.

 

Der Gesetzgeber wolle mit der kommunalen Doppik mehr Generationengerechtigkeit schaffen, erklärte der Kämmerer. Außerdem solle sie für mehr Transparenz sorgen und die Wirtschaftlichkeit fördern. Dargestellt werde künftig weniger der reine Geldverbrauch als vielmehr der von Ressourcen. Was bei der bisherigen kameralistischen Haushaltsführung Einnahmen und Ausgaben waren, sind dann künftig Erträge und Aufwendungen.

Nicht nur die Mitarbeiter der Verwaltung müssen sich umstellen auf die Doppik, auch die Gemeinderäte werden anders strukturierte Haushaltspläne beraten und beschließen müssen. Befassen sie sich bisher noch mit dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt, so werden sie ab dem Jahr 2020 einen Finanz- und einen Ergebnishaushalt mit Teilhaushalten durcharbeiten. Innerhalb der Teilhaushalte gibt es verschiedene Produktbereiche, so der Kämmerer. Als Beispiel nannte er den der Öffentlichen Ordnung. Diesem seien wiederum Produkte zugeordnet, etwa der Personalausweis.

Der größte Brocken, den die Stadtverwaltung im Rahmen dieses Projekts zunächst bewältigen muss, ist die Bewertung des gesamten städtischen Vermögens. „Doch was ist eine Straße wert, wie bewerten wir die?“ fragte Rainer Fahrner. Denn künftig wird es Abschreibungen beispielsweise auch auf Straßen, Plätze, Grün- und Waldflächen geben oder etwa auf die fünf städtischen Brunnen. Allerdings sind drei von ihnen – der Henri-Arnaud-Brunnen, der Rathausbrunnen und der vor der Johanneskirche, älter als fünfzig Jahre und damit bereits abgeschrieben, erklärte der Kämmerer. „Alles, war wir bewerten, müssen wir für die Gemeindeprüfungsanstalt genau dokumentieren“, so Fahrner. Der Gemeinderat stimmte jetzt den Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinien zu.

Das alles hört sich nach viel Arbeit an, zumal die Stadtverwaltung diese ohne externe Unterstützung leisten will. Lediglich zwei Studierende der Hochschule der öffentlichen Verwaltung sollen mithelfen. Eine Überstundenregelung soll die Mehrarbeit der kommunalen Mitarbeiter kompensieren. „Wir versuchen ja in Rutesheim immer schnell zu sein“, sagte der Bürgermeister Hofmann. Bei der Einführung der kommunalen Doppik habe es sich aber gelohnt zu warten. Kommunen, die von Anfang an dabei waren, hätten zum Teil große Probleme mit der Umstellung gehabt, so Hofmann. Im Übrigen haben laut Stadtverwaltung 77 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden im Land zum 1.1.2017 noch nicht auf die Doppik umgestellt.