Eine große Zahl betroffener Grundstückseigentümer, die im Dezember zu zwei internen Informationsveranstaltungen eingeladen worden waren, zweifelt freilich an dieser Begründung und vermutet, dass die geologischen Risiken größer seien als bisher dargestellt. „Die Erweiterung des Gebiets kam überraschend“, stellt Michaela Klapka vom Netzwerk Kernerviertel fest. Sie verweist auf Aussagen des Gutachters der Bahn, der in vorhergehenden Planverfahren erklärt hatte, dass oberhalb der Urbanstraße „Gebäude mit dem vorgesehenen Vortriebskonzept ohne Hebungsinjektionen schadlos unterfahren werden können“. Der für die Bahn arbeitende Experte Walter Wittke habe noch im Herbst Anwohner in der Urbanstraße beruhigt, sagte Hans-Peter Hafner, der zur Eigentümergemeinschaft im Haus Kernerstraße 28 gehört, den „Stuttgarter Nachrichten“.

 

Eigentümer haben Zweifel an den Aussagen der Bahn

Zweifel an den Aussagen der Bahn beschleicht auch einen weiteren Eigentümer. Er hatte an einer der Informationsveranstaltungen im Dezember teilgenommen und gefragt, welche Risiken mit der Erweiterung des Injektionsfelds verbunden seien. Das müsse er wissen, bevor er der Ausweitung zustimme. „Die Antwort der Bahn-Vertreter auf dem Podium lautete: Es gibt kein Risiko“, sagt er. Seitdem versucht er von der S-21-Projektgesellschaft eine schriftliche Bestätigung dieser eindeutigen Aussage zu bekommen – bisher erfolglos.

„Neue Risiken für Ihr Gebäude entstehen nicht“, antwortete ihm zunächst ein Projektingenieur, später erklärte er, es seien „mit dem Hebungsfeld keine Risiken für Ihr Gebäude verbunden". Diese Antwort stellte den Eigentümer nicht zufrieden. Es sei doch das Mindeste, dass die Bahn, wenn sie schon den weit gehenden Satz nicht bestätige, bereitwillig über die dann offenbar vorhandenen Risiken informiere – schließlich müssten die Eigentümer die lange Bauzeit und die Wertverluste akzeptieren.

Gibt es ein zusätzliches Risiko?

Auf einen erneuten Brief des Eigentümers hin wollte die Bahn aber nur bestätigen, dass „nach menschlichem Ermessen und dem Stand der Technik gewährleistet ist, dass keine nicht vertretbaren Risiken eingegangen werden.“ Daraufhin schrieb der Eigentümer wieder direkt an den Geschäftsführer der S-21-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, Manfred Leger, und monierte, es sei wohl „zumindest ein Täuschungsversuch“, wenn mündlich die Eigentümer zur Zustimmung mit dem Satz ,Es besteht kein Risiko’ bewegt werden sollten und schriftlich dann nur Einschränkungen gemacht würden. Die Antwort bestand aus einer kurzen Notiz: Man stimme der Behauptung, es handle sich um ein Täuschungsversuch, nicht zu. Und zweitens „ist nach menschlichem Ermessen und dem Stand der Technik gewährleistet, dass bei der Einbringung des Hebungsfelds im Kernerviertel keine nicht vertretbaren Risiken eingegangen werden.“ Konkreter wurde die Bahn nicht. Damit, so beschied sie dem Eigentümer, sei die Fragestellung „erschöpfend diskutiert“, er solle nun von weiteren Eingaben absehen.

Allerdings sind für viele Eigentümer noch Fragen offen. Das betrifft beispielsweise die Standfestigkeit der Gebäude, aber auch der Stützmauern in dem stark ansteigenden Gelände. Oder ob die Schwingungen und der Schall des Bahnbetriebs in den Tunneln wegen der Betonschicht stärker übertragen werden – und dies durch technische Möglichkeiten minimiert werden könnte. Auch ein Rechtsanwalt der Anwohnerinitiative rät von einer Zustimmung ab. Es müsse ein förmliches Verfahren und eine Abklärung der geotechnischen Risiken geben. „Die Bahn verweigert diese Aufklärung“, sagt ein Eigentümer. Er hoffe nun auf das Eisenbahn-Bundesamt.

Eigentümer haben Zweifel an den Aussagen der Bahn

Zweifel an den Aussagen der Bahn beschleicht auch einen weiteren Eigentümer. Er hatte an einer der Informationsveranstaltungen im Dezember teilgenommen und gefragt, welche Risiken mit der Erweiterung des Injektionsfelds verbunden seien. Das müsse er wissen, bevor er der Ausweitung zustimme. „Die Antwort der Bahn-Vertreter auf dem Podium lautete: Es gibt kein Risiko“, sagt er. Seitdem versucht er von der S-21-Projektgesellschaft eine schriftliche Bestätigung dieser eindeutigen Aussage zu bekommen – bisher erfolglos.

„Neue Risiken für Ihr Gebäude entstehen nicht“, antwortete ihm zunächst ein Projektingenieur, später erklärte er, es seien „mit dem Hebungsfeld keine Risiken für Ihr Gebäude verbunden". Diese Antwort stellte den Eigentümer nicht zufrieden. Es sei doch das Mindeste, dass die Bahn, wenn sie schon den weit gehenden Satz nicht bestätige, bereitwillig über die dann offenbar vorhandenen Risiken informiere – schließlich müssten die Eigentümer die lange Bauzeit und die Wertverluste akzeptieren.

Gibt es ein zusätzliches Risiko?

Auf einen erneuten Brief des Eigentümers hin wollte die Bahn aber nur bestätigen, dass „nach menschlichem Ermessen und dem Stand der Technik gewährleistet ist, dass keine nicht vertretbaren Risiken eingegangen werden.“ Daraufhin schrieb der Eigentümer wieder direkt an den Geschäftsführer der S-21-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, Manfred Leger, und monierte, es sei wohl „zumindest ein Täuschungsversuch“, wenn mündlich die Eigentümer zur Zustimmung mit dem Satz ,Es besteht kein Risiko’ bewegt werden sollten und schriftlich dann nur Einschränkungen gemacht würden. Die Antwort bestand aus einer kurzen Notiz: Man stimme der Behauptung, es handle sich um ein Täuschungsversuch, nicht zu. Und zweitens „ist nach menschlichem Ermessen und dem Stand der Technik gewährleistet, dass bei der Einbringung des Hebungsfelds im Kernerviertel keine nicht vertretbaren Risiken eingegangen werden.“ Konkreter wurde die Bahn nicht. Damit, so beschied sie dem Eigentümer, sei die Fragestellung „erschöpfend diskutiert“, er solle nun von weiteren Eingaben absehen.

Allerdings sind für viele Eigentümer noch Fragen offen. Das betrifft beispielsweise die Standfestigkeit der Gebäude, aber auch der Stützmauern in dem stark ansteigenden Gelände. Oder ob die Schwingungen und der Schall des Bahnbetriebs in den Tunneln wegen der Betonschicht stärker übertragen werden – und dies durch technische Möglichkeiten minimiert werden könnte. Auch ein Rechtsanwalt der Anwohnerinitiative rät von einer Zustimmung ab. Es müsse ein förmliches Verfahren und eine Abklärung der geotechnischen Risiken geben. „Die Bahn verweigert diese Aufklärung“, sagt ein Eigentümer. Er hoffe nun auf das Eisenbahn-Bundesamt.