Der Friedens- und Konfliktforscher Sternstein war wegen der Teilnahme an Sitzblockaden in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun wurde er im Berufungsverfahren vor dem Landgericht freigesprochen.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Zu Prozessbeginn am Landgericht hatte der Friedens-und Konfliktforscher Wolfgang Sternstein aus Stuttgart noch angekündigt, alle juristischen Mittel ausschöpfen zu wollen, um eine Verurteilung wegen der Teilnahme an Sitzblockaden im Zuge des Protests gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu verhindern. Sogar eine Normenkontrollklage am Bundesverfassungsgericht zog er in Erwägung. Als Zeugen wollte er gar Bahnchef Rüdiger Grube und Bundeskanzlerin Angela Merkel hören, die den Beginn der Bauarbeiten trotz eklatanter Missstände durchgeboxt hätten, so Sternstein, der bei den Montagsdemonstrationen der S-21-Gegner bereits als Gastredner gesprochen hat.

 

Erstinstanzlich drohte eine Geldstrafe von 1400 Euro

Doch das Urteil in zweiter Instanz am Landgericht fiel ganz im Sinne des Friedensforschers aus: Im Berufungsverfahren wurde Sternstein am Montag von der Richtern der 31. Strafkammer vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Nötigung freigesprochen. Er hatte von Januar bis September 2011 vor der Baustelle des Grundwassermanagements im Schlossgarten an sieben Sitzblockaden teilgenommen, um damit die Zu- und Abfahrt von Baufahrzeugen zu verhindern. Am Amtsgericht wurde der Friedensforscher daher in erster Instanz noch zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro, also 1400 Euro verurteilt.

Auch am Landgericht räumte Sternstein im Prozess ein, an den morgendlichen Sitzblockaden, die maximal eine Stunde lang dauerten, teilgenommen zu haben. Zeugen bestätigten, dass er sich jedes Mal widerstandslos von der Polizei wegführen ließ. Sternstein betonte am Montag aber auch, dass es seine Pflicht gewesen sei, gewaltfrei gegen das Bahnprojekt zu demonstrieren, weil es unwirtschaftlich und nur von Interessen der Immobilienbranche geleitet sei. In seiner Form des zivilen Ungehorsams handele er in der Tradition von Gandhi in Indien und Martin Luther King in den USA. Der Friedensforscher ist wegen verschiedener Protestaktionen vorbestraft. Sein Widerstand wurde zudem mit Geldstrafen geahndet. Da er sich weigerte, diese zu zahlen, saß er schon 14 Monate hinter Gitter.

Kritik des Angeklagten: Das waren gar keine Nötigungen

Im Prozess am Landgericht kritisierte Sternstein, dass die Sitzblockaden strafrechtlich überhaupt als Nötigung gewertet würden: Das Bundesverfassungsgericht habe einst geurteilt, dass diese vor Fahrzeugen unter das Versammlungsrecht fielen. Diese Entscheidung habe der Bundesgerichtshof später aufgeweicht. Diese Rechtssprechung sei aber „absurd“. Sein Verteidiger Eisenhart von Loeper kritisierte zudem, dass man seinem Mandanten unterstelle, bei den Blockadeaktionen auf „verwerfliche“ Art, Gewalt ausgeübt zu haben. Schließlich basiere der Baubeschluss für Stuttgart 21 auf „Lug und Trug“. Gewaltloser Widerstand sei legitim und legal.

Die Richter urteilten tatsächlich, dass die Sitzblockaden in den Fällen Sternsteins nicht verwerflich gewesen seien. Zudem seien die Bauarbeiten nicht im größeren Maße beeinträchtigt worden. Daher würden auch keine Nötigungen vorliegen.