Die Deutsche Bahn (DB) sieht Probleme durch die Volksabstimmung über Stuttgart 21. So etwas sei in der Finanzierung nicht vorgesehen.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn (DB) sieht rechtliche Probleme durch die geplante Volksabstimmung über „Stuttgart 21“. „Die Ankündigung der künftigen Regierungspartner, bis Oktober dieses Jahres eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg über 'Stuttgart 21' abhalten zu wollen, ist in dem unverändert rechtsgültigen Finanzierungsvertrag für 'Stuttgart 21' nicht vorgesehen“, teilte die Bahn am Dienstag in Berlin mit.

 

Der Konzern gehe davon aus, dass die künftige Landesregierung unmittelbar im Anschluss an ihre Konstituierung den Lenkungskreis einberufen werde, um gemeinsam mit allen Vertragspartnern Beratungen über das weitere Vorgehen aufzunehmen. „Die Deutsche Bahn steht dafür selbstverständlich jederzeit zur Verfügung“, wurde betont. Der Konzern hatte Ende März einen vorläufigen Baustopp für das Projekt erlassen. Dieser soll bis zur Konstituierung der grün-roten Regierung gelten.

Im Lenkungskreis - dem maßgeblichen Gremium aller fünf beteiligten Vertragspartner - müsse auch geklärt werden, wer „die ganz erheblichen Zusatzkosten einer neuerlichen Aussetzung von Baumaßnahmen und Vergaben“ trage. Ein Hinzurechnen dieser Kosten auf die im Finanzierungsvertrag vereinbarten Projektkosten von etwa 4,5 Milliarden Euro will die Bahn nicht akzeptieren.

Die Bevölkerung in Baden-Württemberg soll im Oktober über „Stuttgart 21“ entscheiden, sofern das Projekt nicht schon zuvor an hohen Kosten scheitert. Die Abstimmung soll sich lediglich um die Landesbeteiligung am Stuttgarter Bahnhof drehen - und nicht zugleich um die Neubaustrecke zwischen Wendlingen und Ulm.