Der Streit um die Infiltration des für den Bau des Tiefbahnhofs abgepumpten Grundwassers bei Stuttgart 21 geht weiter. Projektkritische Ingenieure bemängeln die Prüfberichte.

Stuttgart - Die Kontroverse zwischen Stadt und Eisenbahn-Bundesamt zeigt nach Ansicht der S-21-kritischen Ingenieure 22, dass es – wie von ihnen behauptet – nach wie vor keinen Nachweis für die Unbedenklichkeit des Infiltrationswassers gibt, das in den Untergrund zurückgepumpt wird. Mehr noch: sie sehen sich in ihrer Befürchtung bestätigt, dass sich in den Stahlrohren Rost bildet, der mit dem Wasser in das Heilquellen-Schutzgebiet geleitet wird.

 

Sie wollen mit den neuen Vorkommnissen ihre Strafanzeige ergänzen, die sie im Oktober gegen die Bahn, das von ihr beauftragte Unternehmen Hölscher Wasserbau, das Eisenbahn-Bundesamt und das Amt für Umweltschutz der Stadt gestellt haben. Momentan prüft die Staatsanwaltschaft Stuttgart noch, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Mit ihrer Kritik beziehen sich die Ingenieure 22 auf mehrere Punkte. Sie bemängeln, dass zwei drastisch erhöhte Messwerte aus Prüfberichten gestrichen worden und Rückstellproben nicht mehr vorhanden seien. Das kritisiere die Stadt zwar auch, sie schließe sich aber der Auffassung an, dass die Werte nicht plausibel gewesen seien. Unverständlich sei auch, dass in den Prüfberichten das Aussehen und die Trübung der Proben nicht dokumentiert worden sei. Dies seien aber wichtige Kriterien für die Frage, ob in den Proben Partikel wie Rost enthalten sind.

Vermutung, dass Grenzwerte überschritten worden seien

Prinzipiell fragwürdig sei, dass nun auf abfilterbare Stoffen analysiert werde, in der Baugenehmigung aber von ungelösten Stoffen die Rede sei, für die ein Grenzwert von 20 Milligramm pro Liter aufgeführt werden. Die Ingenieure 22 vermuten, dass der Gehalt von herausfilterbaren Stoffen meistens geringer sei als der von ungelösten. Dass dennoch mehrfach Einleitwerte von 16 und 18 Milligramm pro Liter für herausfilterbare Stoffe analysiert worden sei, lege den Schluss nahe, dass „die Einleitgrenzwerte für ungelöste Stoffe tatsächlich in erheblichem Umfang überschritten waren, was aber durch ein fehlerhaftes Verfahren verdeckt wurde“.

Die Prüfberichte weisen nach Ansicht der Ingenieure 22 auch weitere Mängel aus. So könne die Bestimmung der abfilterbaren Stoffe schon aus Zeitgründen nicht unverzüglich nach Probeentnahme durchgeführt worden sein, wie es der Norm entspreche. Außerdem erneuern sie ihre Kritik, dass nur betriebene Brunnen beprobt worden seien und es vorab Spülungen gebe. Die Ingenieure 22 fordern, dass die Proben auf den Gehalt von Eisen und Rost untersucht werden.

Das Prüflabor widerspricht den Vorwürfen

Das von der Bahn und Hölscher beauftragte europaweit tätige Prüflabor widerspricht diesen Vorwürfen. „Die Probeentnahmen werden nach den einschlägigen Normen durchgeführt. Diese sind auf den Prüfberichten immer angegeben“, erklärte ein Sprecher des Unternehmens. Die Labore seien notifiziert und und akkreditiert.

Kuriosum am Rande: in den Prüfberichten ist als Probenehmer ein Büroservice genannt, was bei den Ingenieuren 22 Zweifel an der Kompetenz weckte. Mittlerweile firmiert der in Feuerbach ansässige Betrieb aber als Büro der Vielseitigkeit, das Büro- und Labordienstleistungen aller Art erbringt und Kurier- und Botendienstfahrten durchführt. „Auch die von uns im Bereich Probenahme eingesetzten Personen sind entsprechend geschult und in unser Qualitätsmanagementsystem eingebunden und unterliegen wie alle Unternehmensteile und Prozesse der regelmäßigen Überwachung durch die nationale Akkreditierungsstelle“, erklärt das Prüflabor.