Der Untertürkheimer Bezirksbeirat fordert Angebote für die vom S21-Tunnelbau betroffenen Anwohner im Lindenschulviertel.

Untertürkheim - Mit vorweihnachtlicher Ruhe haben die Sprengarbeiten für den Bau des S-21-Tunnels im Lindenschulviertel wenig zu tun. Schon seit einiger Zeit müssen die Bewohner in diesem Gebiet einiges aushalten. Hier entsteht die Tunnelverbindung vom Hauptbahnhof zum bestehenden Schienennetz im Neckartal. Und dafür wird jetzt sogar nachts gesprengt. Bislang galt die Regel, dass nach 22 Uhr keine Sprengungen mehr stattfinden. Doch nun könnte der nächtliche Lärm für die Anwohner noch belastender werden. Denn die Deutsche Bahn darf vom 9. Januar 2017 an für 30 Tage unter dem Lindenschulviertel in Untertürkheim jeweils zwischen 22 und 24 Uhr eine weitere Sprengung durchführen.

 

Auf das nächtliche Meißeln will die Bahn zwar verzichten. Aber die Nachtruhe für die Anwohner reduziert sich durch die Sprengarbeiten von acht auf nur noch sechs Stunden. Daher hat der Untertürkheimer Bezirksbeirat nun einen Antrag verabschiedet, in dem er konkrete Angebote für die betroffenen Anwohner und Antworten auf unterschiedliche Fragen zu den Sprengarbeiten fordert.

Stadt soll über Sprengungen informieren

„Warum soll die Nachtruhe in Untertürkheim nur von 0 bis 6 Uhr dauern und nicht wie beim Albabstiegstunnel von 22 bis 6 Uhr“, fragen Martin Glemser, Sabine Reichert-Hebel und Klaus-Ulrich Blumenstock von den Grünen, die den Antrag eingebracht haben. Außerdem wollen die Bezirksbeiräte von der Bürgerbeauftragten der Stadt für Stuttgart 21, Alice Kaiser, wissen, wie viele Haushalte in dem betroffenen Gebiet untertunnelt werden und wie viele Menschen dort leben. Zudem interessiert die Lokalpolitiker, mit wie vielen Sprengungen pro Tag die Anwohner rechnen müssen und wann die Sprengarbeiten abgeschlossen sein werden. Im Raum steht auch die Frage, ob die Menschen im Lindenschulviertel während der Sprengungen in ihren Wohnungen bleiben können beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt Ersatzquartiere wie Hotelzimmer oder Ferienwohnungen für die Betroffenen bereit gestellt werden. Außerdem bitten die Bezirksbeiräte die Bürgerbeauftragte darum, konkrete Angebote zu nennen für diejenigen Menschen, die durch die Sprengungen in ihrer Nachtruhe gestört sind, für die sechs Stunden ungestörte Nachtruhe nicht ausreichen und die „wegen der geringen Überdeckung Bedenken wegen der Sprengungen unter ihren Häusern haben“.

Keine vergleichbaren Fälle im Land

In Baden-Württemberg, so heißt es in der Antragsbegründung, gebe es keinen vergleichbaren Fall, „in dem bei geringer Überdeckung und im Bereich von Wohnbebauung Sprengungen unter Tage stattfinden“. Somit gebe es keine Rechtsprechung oder Literatur zu einem solchen Sachverhalt. Bei der Beurteilung könnten die Behörden also weder auf Erfahrungswerte noch auf eine gängige Praxis in der Verwaltung zurückgreifen. Klar sei aber, dass die Bewohner des Lindenschulviertels schon heute von Lärm und Erschütterungen beeinträchtigt seien. „Für die Umsetzung von S 21 müssen Betroffene Nachteile erdulden“, erklären die Lokalpolitiker. „Dabei dürfen sie nicht alleine gelassen werden.“