In einer Stuttgarter Geburtsklinik kommt es im Jahr 2010 zu Komplikationen bei einer Geburt. Das Kind stirbt. Jetzt sind der zuständige Arzt und die Hebamme verurteilt worden.

Stuttgart - Im Prozess um den Tod eines Neugeborenen hat das Amtsgericht Stuttgart einen Frauenarzt und eine Hebamme zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Beide seien der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig, sagte der Richter am Freitag. Der Säugling starb kurze Zeit nach der Geburt im April 2010. Trotz auffälliger Herztöne des Kindes habe die Hebamme zu spät den Arzt informiert. Dieser wiederum habe die Betreuung der Mutter anlässlich der Geburt pauschal an die Hebamme delegiert. Der Mediziner habe die Geburt zu spät eingeleitet, sagte der Richter.

 

Vor der Geburt habe das Kind unter einem Sauerstoffmangel gelitten. Nachdem der Junge zur Welt kam, musste er sofort wiederbelebt werden. Er kam dann in eine Kinderklinik. Dort starb er kurze Zeit später. Bei der Einleitung des Geburtsvorgangs spielte auch ein Medikament eine Rolle. Dieses ist zwar als Wehenbeschleuniger in Deutschland nicht zugelassen, wird aber unter bestimmten Umständen eingesetzt.

Eine umfassende Aufklärung der Mutter über das Mittel durch den Arzt habe nicht stattgefunden, erklärte der Richter. Bei dem Strafmaß für die Hebamme ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte für die Frau eine Geldstrafe von 3000 Euro beantragt. Die Verteidigung hingegen nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die Frau hat ihren Beruf inzwischen aufgegeben.

Der Anwalt des Arztes hatte Freispruch beantragt. Der Mediziner habe ein Fehlverhalten abgestritten. Ein Belegarzt dürfe die Überwachung des Geburtsverlaufs bei einer eingeleiteten Geburt nicht pauschal delegieren, sagte der Richter. Das Paar hat inzwischen zwei gesunde Kinder. Es war bei der Urteilsverkündung anwesend.