Der Rechtsstreit um eine zwei Sekunde lange Tonsequenz in einem Song von Sabrina Setlur geht in die nächste Runde: Das Verfassungsgericht kippte ein BGH-Urteil zum Sampling und gab damit Produzent Moses Pelham recht. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden.

Karlsruhe - Im Streit um die Verarbeitung einer fremden Rhythmussequenz hat der Komponist und Produzent Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg errungen. Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, der Fall muss neu entschieden werden, wie am Dienstag in Karlsruhe verkündet wurde.

 

Um den Zwei-Sekunden-Beat streitet Pelham seit mehr als einem Jahrzehnt mit den Elektropop-Pionieren Kraftwerk. Er hatte ihn 1997 ohne zu fragen aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ von 1977 kopiert und in Endlosschleife unter den mit der Rapperin Sabrina Setlur aufgenommenen Song „Nur mir“ gelegt. So etwas nennt man Sampling. Derzeit darf das Stück nicht verbreitet werden. Dagegen hatte Pelham gemeinsam mit anderen Produzenten und Musikern geklagt.

Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile - zuletzt von 2012 - trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“, sagte er. (Az. 1 BvR 1585/13)