Der Streit von Sparern mit der Sparkasse Ulm um die Hochzinsverträge Scala endet in einem Vergleich. Damit rundet sich die Neufassung eines alten Lehrstücks: Kämpfen lohnt sich, meint Rüdiger Bäßler.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm - Mit seinem Verzicht auf jede triumphale Geste hat der Anwalt Christoph Lang seiner langjährigen Gegnerin vor Gericht, der Sparkasse Ulm, einen letzten, gnädigen Dienst erwiesen. Der Bank bleibt, da Stillschweigen über die Güteregeln vereinbart wurde, zumindest der Anschein, sie habe in einem tapferen, zähen Ringen doch noch etwas von ihren Ansprüchen durchsetzen können, die wiederholt und überdeutlich von Gerichten zurückgewiesen worden waren.

 

Die banale Wahrheit dürfte sein, dass jetzt und in Zukunft alles bezahlt wird, was die Kläger mit Hinweis auf ihre Sparverträge von Anfang an verlangten. Das muss man dann wohl doch eine finale Niederlage der Sparkasse nennen. Im Gegenzug setzt das Geldinstitut mit seinem Entgegenkommen immerhin alle bestehenden Gerichtsurteile außer Kraft. Kein künftiger Kläger kann sich jetzt zum Beispiel noch auf den Spruch das Oberlandesgerichts zum Thema Scala berufen.

Das kann wichtig werden, weil rund 3000 Scala-Kunden bisher weder einem Alternativprodukt zugestimmt, noch sich den Widerständlern um Anwalt Lang angeschlossen haben. Weitere Opponenten müssten, um ihr aufgegebenes Recht zurückzubekommen, den Prozessmarathon ganz von vorn beginnen. Man weiß inzwischen, wie quälend lange so etwas dauert.

Kämpfen lohnt sich eben doch

Diejenigen, die den Protest gewagt haben und die sich trotz teilweise fortgeschrittenen Alters, des Prozesskostenrisikos und der nervlichen Strapazen dem Gebaren ihrer Hausbank widersetzten, dürfen sich bestätigt sehen. Kämpfen lohnt sich eben doch. Wenn Banken wegen des Beispiels Ulm hier und da künftig pfleglicher mit ihrer Kundschaft umgehen, haben sogar alle Verbraucher was davon.

So endet also ein querulatorischer Zustand, der längst auch die ganze Sparkassen-Gruppe belastete. Der Ulmer Vorstandsvorsitzende Manfred Oster kann sich mit dem Gedanken vertraut machen, wie es sein wird, ein bestelltes Haus an einen Nachfolger zu übergeben. Und der Bankenverwaltungsratschef und Ulmer Obermeister Ivo Gönner darf – wie sich auf den letzten Drücker herausstellt – seinen Amtsabschied Ende Februar uneingeschränkt feiern. Fragt sich bloß noch: Hat es wirklich so weit kommen müssen?