Im Rechtsstreit um die Kündigung gut verzinster Sparverträge zwischen der Sparkasse Ulm und einem Anwalt sind Vergleichsverhandlungen vorerst gescheitert. Das teilte die Sparkasse am Mittwoch mit.

Ulm - Im Rechtsstreit um die Kündigung gut verzinster Sparverträge zwischen der Sparkasse Ulm und einem Anwalt sind Vergleichsverhandlungen vorerst gescheitert. Wie die Sparkasse am Mittwoch mitteilte, sei sie in den Verhandlungen mit „sich widersprechenden und schließlich überzogenen Forderungen des Anwalts torpediert worden“. Dem Ulmer Landgericht will die Bank nun ein eigenständiges Vergleichsangebot für die verbliebenen Sparer der sogenannten Scala-Verträge vorlegen.

 

Der Anwalt, der mehrere Sparer vertritt, bestätigte das Scheitern und verwies auf eine für Donnerstag (11.00 Uhr) geplante Pressekonferenz. Auch das Landgericht will sich zu dem Fall äußern. Für Montag (4. August) war vor dem Gericht eine Verhandlung zwischen den beiden Parteien angesetzt.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Niedrigzinsphase. Die Sparkasse Ulm hatte versucht, Kunden mit Alternativen aus den lukrativen Scala-Verträgen zu locken - ansonsten drohte die Kündigung. Dagegen geklagt hatte neben dem Anwalt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mit ihr hatte sich die Bank Mitte Juni auf einen Vergleich geeinigt.