Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigt den geplanten Gesetzentwurf zur Schiefergasförderung. Kritiker fürchten jedoch, dass das eigentlich angekündigte Verbot ausgehöhlt werden soll.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Wochenlang hat sich nichts bewegt, weil der Entwurf zum Fracking im Kanzleramt lag und nicht weiter kam. In dieser Woche soll der Gesetzentwurf nun zur Ressortabstimmung ins Kabinett weitergeleitet werden. Das hat das Umweltministerium in Berlin erklärt. Offenbar hat die Bundesregierung vereinbart, im Rahmen eines generellen und unbefristeten Frackingverbots eine Öffnungsklausel für Probebohrungen zu schaffen. Unter der Voraussetzung, dass eine sechsköpfige Wissenschaftlerkommission mehrheitlich die Unbedenklichkeit eines Vorhabens bescheinige, könnten die Genehmigungsbehörden Fracking im Einzelfall doch ermöglichen.

 

Kritiker des Gesetzes sehen darin eine Hintertür, durch die der umstrittenen Methode zur Förderung von Schiefergas doch noch zum Durchbruch verholfen wird. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) stellt die Sachlage dagegen anders dar. Sie betonte in einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“, dass sie sich mit einem unbefristeten Frackingverbot durchgesetzt habe, räumte aber ein, dass das Verfahren in seltenen Ausnahmefällen erlaubt werden könne. Laut der Ministerin wird die Koalition das Aufbrechen schwer zugänglicher Gesteinsschichten mit Hilfe schädlicher Stoffe verbieten. Auch in sensiblen Gebieten wie Wasser- und Heilquellenschutzgebieten bleibe es bei dem Fracking-Verbot. Erlaubt werde die Methode allenfalls zu wissenschaftlichen Zwecken und unterhalb von 3000 Meter unter der Erde.

Für wirtschaftliche Zwecke könne Fracking nur erlaubt werden, wenn die Berg- und Wasserbehörden dies genehmigten. „Es ist aber äußerst zweifelhaft, dass das wirklich geschehen würde“, so die Ministerin. Sie relativierte die Bedeutung der geplanten Kommission. Diese könne Empfehlungen aussprechen, aber die Entscheidung über eine Genehmigung bleibe den örtlichen und regionalen Behörden vorbehalten. Werde einem Vorhaben von der Kommission die völlige Unbedenklichkeit bescheinigt, sei eine Genehmigung möglich aber nicht zwingend.

Die Bodensee-Zone wird geschützt

Scharfe Kritik übten die Grünen. Fraktionsvize Oliver Krischer kritisierte, dass Fracking unter Auflagen zulässig werde. Seine Fraktionskollegin Julia Verlinden sprach von einem „Fracking-Ermöglichungsgesetz mit wenigen Einschränkungen“. Auch das baden-württembergische Umweltministerium ist skeptisch. „Bevor wir den Entwurf bewerten, müssen wir ihn lesen und prüfen“, so die Behörde. „Aber jedes Verbot kann nur Wirkung entfalten, wenn es ohne Schlupflöcher formuliert ist, durch die man allzu leicht schlüpfen kann.“ Generell werde das Fracking in Stuttgart als eine risikobehaftete Technologie angesehen. „Wir streben ein Verbot im Bundesbergrecht an“, so das Ministerium.

Die Koalitionspolitiker in Berlin dagegen zeigen sich zufrieden. Die Vize-Fraktionschefin der SPD, Ute Vogt, sprach von einer „guten Lösung. Die Hürden für Fracking bleiben sehr hoch, und die maximale Autonomie der regionalen Behörden ist gewährleistet. Zugleich wird aber die Tür nicht völlig zugeschlagen, falls es der Industrie gelingen sollte, in ihren Förderverfahren vollständig auf giftige Substanzen zu verzichten.“ Der Konstanzer CDU-Abgeordnete Andreas Jung betonte, dass die „absoluten Tabuzonen“, die für Baden-Württemberg wichtig seien, kommen werden. „Jegliche Art von Fracking im Einzugsbereich von Trinkwasserseen wird verboten. Fracking am Bodensee ist damit vom Tisch.“ Jung kündigte an, dass seine Fraktion den Gesetzentwurf genau prüfen werde. Der Ministerin zufolge bleibe es bei dem absoluten Verbot von unkonventionellem Fracking mittels toxischer Substanzen. Und es bleibt dabei, dass bis zu einer Grenze von 3000 Metern Tiefe nicht gefrackt werden darf. „Das sind entscheidende Punkte“, betonte Jung.