Gegen die Zahlung von 90.000 Euro und umfassende Geständnisse ist das Strafverfahren gegen fünf Manager wegen des sogenannten Schienenkartells eingestellt worden. Sie sollen jahrelang Preise und Quoten für die Lieferung von Schienen abgesprochen zu haben.

Bochum - Im zweiten Prozess um das sogenannte Schienenkartell sind die Strafverfahren gegen fünf der angeklagten Manager am Donnerstag eingestellt worden. Zuvor waren Zahlungsauflagen von insgesamt 90.000 Euro vereinbart worden. Damit sitzen nun nur noch zwei ehemalige Vorstandsmitglieder von ThyssenKrupp auf der Anklagebank des Bochumer Landgerichts. Sie haben bislang keine Geständnisse abgelegt.

 

Den Angeklagten wird vorgeworfen, jahrelang Preise und Quoten für die Lieferung von Schienen abgesprochen zu haben. Der Schaden für die Deutsche Bahn soll im dreistelligen Millionenbereich liegen. Die Einstellung erfolgte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Richter Michael Rehaag begründete den Verzicht auf eine mögliche Verurteilung mit den zum Teil umfassenden Geständnissen der bislang Angeklagten. Für die beiden ehemaligen Vorstände von ThyssenKrupp kommt eine Verfahrenseinstellung laut Staatsanwaltschaft und Gericht zurzeit nicht infrage. Einer von ihnen bestreitet vehement, Teil des Kartells gewesen zu sein, der andere schweigt zu den Vorwürfen.