Die Schießerei im Bietigheimer Ellental in der Nähe einer Bar hat keine juristischen Folgen: Zwei angeklagten Kurden wurden vor Gericht freigesprochen. Es ist unklar, wer zuerst geschossen hat.

Bietigheim-Bissingen - Für die Schießerei im Bietigheimer Ellental im Januar dieses Jahres hat das Heilbronner Landgericht keinen Schuldigen gefunden. Die zwei angeklagten kurdischen Mitglieder der inzwischen aufgelösten Gruppe Bahoz wurden nach 14 Verhandlungstagen freigesprochen. „Die Kammer hatte Zweifel an den Schilderungen der Nebenkläger“, erklärt ein Gerichtssprecher. Damit sind die Anhänger der türkischen Boxclubs Osmanen Germania gemeint.

 

Deren Anführer hatte gegenüber der Polizei und vor Gericht ausgesagt, dass er nach dem Besuch einer nahegelegenen Bar auf offener Straße beschossen worden sei. Zeugen berichteten allerdings davon, dass es Schüsse auf beiden Seiten gab. Verletzt wurde bei der Schießerei niemand, lediglich die Scheiben geparkter Autos wurden zerstört – und natürlich hat sie großes Aufsehen erregt.

Unglaubwürdige Aussagen, unbrauchbare Spuren

Wer zuerst auf wen geschossen hat – dies ließ sich vor Gericht nicht mit Sicherheit klären. Doch die Aussagen des türkischen Osmanen-Anführers seien in sich nicht logisch und schlüssig gewesen. Andere Zeugen konnten nur vage von Schusswechseln berichten. Erschwerend kam hinzu, dass der als Kronzeuge fungierende Türke selbst einräumte, am Tatort später Patronen aufgesammelt zu haben. So ließen sich die Spuren nicht verwerten. Die Staatsanwaltschaft hatte zwischen zwei und fünf Jahren Haft gefordert.

Der Freispruch der beiden Kurden wurde im Gericht mit Applaus quittiert.