Ein Richter spricht bei der Urteilsverkündung von „rechtsfreien Räumen“ in Bierzelten und sagt, die Polizei würde diese nicht betreten. Wir haben bei der Polizei nachgefragt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - In einer Gerichtsverhandlung sind am Montag Worte gefallen, die man durchaus als Kritik an der Polizei verstehen kann: Der Richter Joachim Holzhausen bezeichnete Bierzelte nach seiner Urteilsverkündung als „rechtsfreie Risikoräume“, in die die Polizei nicht mehr hineingehe. Die Ordnungshüter würden draußen warten, bis ihnen die Sicherheitskräfte mutmaßliche Straftäter bringen würden. In dem Verfahren war es um eine wüste Schlägerei während des Frühlingsfests im Mai gegangen.

 

Die Polizei behandelt Festzelte wie jeden gastronomischen Betrieb

„Ja, wir bleiben meist draußen“, sagt Stefan Keilbach, der Sprecher der Stuttgarter Polizei. Der Grund dafür sei jedoch nicht, dass sich seine Kolleginnen und Kollegen nicht in die Zelte trauen würden, „auch wenn man da von einem gewissen Risiko sprechen kann, denn der Alkohol ist ja durchaus ein Gewaltkatalysator“, erläutert der Pressesprecher. Es sei vielmehr eine Frage des Hausrechts: „Generell behandeln wir ein Festzelt wie jeden anderen gastronomischen Betrieb auch“, sagt Keilbach. Das heißt, dass man wie in einer Kneipe auch in einem Bierzelt keine regelmäßige Streife sehen würde. „Es ist aber sicher nicht so, dass wir gar nicht reingehen“, fügt der Polizeisprecher hinzu. Die Polizei gehe zu Kontrollen in die Zelte. Außerdem schreite sie selbstverständlich ein, wenn eine Straftat geschehe. „Vor allem, wenn noch was zu verhindern ist“, so Keilbach. Wenn jedoch die Security im Zelt eine Schlägerei bereits beendet habe und die Beteiligten schon in Richtung Eingang befördert habe, würde die Polizei sie natürlich dort in Empfang nehmen – vielleicht der Grund für den Eindruck, den der Richter am Rande der Verhandlung am Landgericht schilderte. Außerdem seien auch Fahnder der Polizei in den Zelten unterwegs – etwa, um nach Taschendieben Ausschau zu halten. „Aber das bemerkt im Zelt vielleicht niemand, da die in Zivil unterwegs sind“, sagt der Polizeisprecher.

Wirte müssen das Hausrecht im Zelt durchsetzen

Primär sei es aber Aufgabe der Wirte, das Hausrecht im Festzelt durchzusetzen. Deswegen hätten die Betreiber schließlich auch Sicherheitskräfte eingestellt. Diese hielten während der Veranstaltungen, Frühlingsfest und Volksfest, stets Kontakt zur Wasenwache.