Die Unternehmergattin Christa Schlecker zahlt 60 000 Euro an eine gemeinnützige Organisation – eine ehemalige Mitarbeiterin fordert: das Geld sollte den Schleckerfrauen zugute kommen.

Stuttgart - Das Strafverfahren gegen die Frau des früheren Drogeriemarkt-Chefs Anton Schlecker ist eingestellt worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagte Christa Schlecker (69) erklärte sich am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht bereit, 60 000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen.

 

Das entspricht der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Firmen aus dem Schlecker-Reich für einen neuen Beratervertrag bekam – obwohl der Mutterkonzern längst pleite war und die beiden besagten Unternehmen nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten. Mit der Zahlung der Geldauflage ist Christa Schlecker nicht vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen Christa Schlecker zu und begründete das unter anderem damit, dass der Vorwurf gegen die 69-Jährige im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten „eher ein geringes Gewicht“ habe. Das Verfahren gegen Anton Schlecker und die Kinder Meike und Lars geht indes weiter. Der Firmengründer soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Ein eingetragener Kaufmann haftet mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seiner Firma. Schafft er bei drohender Insolvenz Geld aus dem Firmen- oder seinem Privatvermögen beiseite, entzieht er es dem Zugriff der Gläubiger. Das ist nicht erlaubt. Die Kinder haften nicht persönlich.

Christa Schlecker hat im Unternehmen eine maßgebliche Rolle gespielt

Christa Schlecker war im Unternehmen häufig präsent. Bei den Mitarbeitern war sie vor allem dadurch bekannt, dass sie regelmäßig mit ihrem Mann Filialen in ganz Deutschland besucht hatte. Immer donnerstags und freitags war das Ehepaar in der ganzen Republik und hat Filialen inspiziert.

Die ehemaligen Schlecker-Beschäftigten hegen keinen Groll gegen sie. „Es ist in Ordnung, dass das Verfahren eingestellt worden ist“, sagt etwa die ehemalige Schlecker-Beschäftigte Ramona Damske. Sie betreibt seit der Insolvenz ihres Arbeitgebers in Baiersbronn-Mitteltal ihren eigenen Laden. „Derjenige, der am meisten zu verantworten hat, ist doch Anton Schlecker“, sagt sie. Sie hat jedoch eine konkrete Vorstellung davon, was Christa Schlecker mit den 60 000 Euro machen soll: „Das Geld sollte sie den Schlecker-Frauen geben“, sagte sie, etwa über einen Fonds.

Der Prozess gegen zwei frühere Wirtschaftsprüfer der Drogeriemarkt-Kette ist bereits am vergangenen Dienstag zu Ende gegangen. Anklage und Verteidigung hatten sich vor dem Stuttgarter Landgericht auf Einstellung des Verfahrens verständigt. Die Angeklagten hätten zwar formale Fehler bei der Prüfung der Schlecker-Bilanzen 2009 und 2010 gemacht, im Falle einer Verurteilung wäre die Schuld aber gering, sagte der Vorsitzende Richter damals.

Die beiden Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) erklärten sich bereit, 40 000 Euro an soziale Organisationen und 5000 Euro an den Staat zu zahlen. EY betonte, die Zustimmung zur Einstellung beinhalte kein Schuldeingeständnis. Die Vorwürfe würden weiterhin zurückgewiesen.

Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Etwa 25 000 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz.