Bayern wird sich wohl nicht an einer Drei-Länder-Bürgschaft für Schlecker beteiligen. Eine gemeinsame Lösung aller Länder war zuvor gescheitert.

Ulm/Ehingen - Eine Beteiligung aller Bundesländer an einer 71-Millionen-Euro-Bürgschaft für die insolvente Drogeriekette ist vom Tisch. Wie dapd und dpa am Mittwoch aus Regierungskreisen in Baden-Württemberg erfuhren, scheiterte dies am Widerstand Niedersachsens und Sachsens. Nun soll an einer „kleinen Lösung“ mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gearbeitet werden.

 

An der entscheidenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft des baden-württembergischen Landtages am Mittwoch nahm auch Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz teil. Er will von den Bundesländern eine Bürgschaft, um eine Transfergesellschaft für die rund 11.000 von Kündigung bedrohten überwiegend weiblichen Mitarbeiter zu finanzieren.

Der Ausschuss unterbrach am Nachmittag seine Beratungen über eine Schlecker-Hilfe zweimal und die Fraktionen zogen sich zu Beratungen zurück. Die Ausschussvorsitzende Tanja Gönner (CDU) sagte, sie gehe davon aus, dass eine „große Lösung“ gescheitet sei. Nun solle über einen „Plan B“ nachgedacht werden.

Ihren Worten nach muss noch am Mittwoch eine Entscheidung über eine Bürgschaft fallen: „Wir sind im Moment dabei, alle Möglichkeiten zu überprüfen.“ Derweil äußerte sich das bayerische Finanzministerium ablehnend zu einer nur von drei Ländern getragenen Lösung. „Für die bayerische Staatsregierung ist eine Drei-Länder-Lösung wie von Baden-Württemberg vorgeschlagen nicht darstellbar. Das würde zu einer Verdoppelung des bayerischen Anteils führen“, sagte ein Sprecher auf dapd-Anfrage.

Unterdessen ist am Mittwoch das Insolvenzverfahren über die Drogeriekette Schlecker vom Amtsgericht Ulm eröffnet worden. Der Insolvenzrichter Benjamin Webel bestätigte entsprechende Medienberichte. „Ab jetzt kann die Insolvenz definitiv nicht mehr zurückgenommen werden“, sagte Webel der Nachrichtenagentur dpa. Das Verfahren gilt für die Anton Schlecker e.K., die Schlecker XL GmbH und auch für die Tochter IhrPlatz. Das Insolvenzverfahren bietet Schlecker nun eine andere Verhandlungsbasis - sowohl den Mitarbeitern als auch anderen Geschäftspartnern wie Vermietern gegenüber. „Es gelten jetzt andere Kündigungsfristen“, sagte Webel. Sofern keine kürzeren Fristen vereinbart seien, betrage die Frist drei Monate zum Monatsende.

Auch IhrPlatz will 122 von 612 Filialen schließen

Wegen der Unklarheit über die Transfergesellschaften war der Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bisher unklar gewesen. Allerdings wurde unabhängig davon weiter angestrebt, Transfergesellschaften mit Staatshilfe für die 11 000 vor der Entlassung stehenden Schlecker-Beschäftigten einzurichten, sagte ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz. Zum Gerichtsentscheid sagte er weiter: „Damit liegen wir im Plan“, sagte der Sprecher. Es werde nun weiter nach der Insolvenzordnung vorgegangen. Geiwitz werde daran arbeiten, die verbliebenen rund 3200 Schleckerfilialen verlustfrei weiterzuführen. Die Schließungen seien planmäßig erfolgt. Rund 11.000 Jobs fallen weg. „In den kommenden Wochen soll nun die Restrukturierung angegangen werden“, erklärte er. Dazu gehören etwa die Verhandlungen mit Vermietern. Auch die Investorensuche werde fortgesetzt.

Bei IhrPlatz gebe es bereits eine finanzierte Auffanggesellschaft, Insolvenzverwalter ist hier Geiwitz’ Partner Werner Schneider. Auch die Tochter mit Sitz in Osnabrück will 122 von 612 Filialen schließen. 650 der insgesamt 5350 Arbeitsplätze fallen weg. Am 23. Januar hatte Schlecker beim Amtsgericht Ulm den Insolvenzantrag zunächst nur für die Anton Schlecker e.K., die Schlecker XL GmbH und die Schlecker Home Shopping GmbH eingereicht. Drei Tage war auch der Antrag der Tochter IhrPlatz beim Amtsgericht eingegangen. Am Mittwoch wurde lediglich das Verfahren für die Homeshopping-Firma nicht eröffnet.