Das Gericht verhängt ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Der Angeklagte hat bereits neun einschlägige Vorstrafen, die bisher immer mit Geld- oder Bewährungsstrafen geahndet wurden.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Waiblingen - Am 16. Mai ist gegen 16.45 Uhr in einem Drogeriemarkt am Alten Postplatz in Waiblingen ein Dieb aufgeflogen. An der Kasse versuchte ein Ladendetektiv den Mann festzuhalten, der in einer präparierten Plastiktüte Kosmetikartikel im Wert von rund 1500 Euro verstaut haben soll. Doch der Dieb konnte sich losreißen und rannte in Richtung Altstadt davon, verfolgt von dem Detektiv und einer Angestellten des Drogeriemarktes.

 

Alufolie blockiert Alarmsystem

„Wir haben ihn aber aus den Augen verloren“, berichtet der 50-jährige Detektiv als Zeuge vor dem Waiblinger Schöffengericht. Dieses hat am Montag einen 47-Jährigen zu einem Jahr Haft wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt. Der Detektiv hatte ihn im Juli in Backnang wiedererkannt und die Polizei alarmiert. Als der Mann festgenommen wurde, war er in Begleitung eines anderen Mannes, der eine für Diebstähle präparierte Einkaufstüte bei sich hatte. Diese war mit Alufolie ausgekleidet, um die elektronische Diebstahlsicherung an den Verpackungen unbrauchbar zu machen. Wenn diese erst einmal in der Tüte sind, verhindert die Folie, dass an der Kasse die Alarmvorrichtung ausgelöst wird.

Allerdings muss der Ladendetektiv vor Gericht zugeben, dass er in Waiblingen nicht in die Tüte hineinschauen konnte und eigentlich nur davon ausgegangen war, dass es sich um eine präparierte Tragetasche handelte. Jedoch überzeugen sowohl er als auch eine 33-jährige Drogistin das Gericht, dass sie die Bewegungen des Angeklagten vor einem Regal so interpretierten, dass er dort Waren herausnahm und in der Tasche verstaute.

Elf Vorstrafen, neun einschlägige

Sein Verteidiger argumentiert, die Beweise reichten für ein Verurteilung nicht aus und beantragt Freispruch. Ihm gelingt es wenigstens, den Vorwurf des Räuberischen Diebstahls auszuräumen. Dazu hätte der 47-Jährige Gewalt anwenden müssen, um zu entkommen. Der Detektiv sagt jedoch aus, dass er sich lediglich losgerissen habe. Und auch der Wert der Beute sei nicht sicher, so der Anwalt. Die Inventur nach dem Vorfall ergab, dass hochwertige Kosmetika im Wert von 1500 Euro fehlten. Es könne jedoch sein, dass zuvor schon andere Diebe zugeschlagen hätten. So setzte das Gericht den Wert der Beute auf lediglich „einige hundert Euro" fest.

Elf Vorstrafen, davon neun einschlägige, die bisher immer mit Geld- oder Bewährungsstrafen belegt worden waren, fielen allerdings gegen den 47-Jährigen ins Gewicht. Deshalb wurde er wegen Gewerbsmäßigen Diebstahls zu einem Jahr Haft verurteilt. Möglicherweise wird zusätzlich noch eine frühere Bewährungsstrafe von sechs Monaten widerrufen. Zu dieser war der Mann nur kurz vor der Tat in Waiblingen verurteilt worden.