Die Ursache des Brands vom Wochenende steht noch nicht fest. Die Polizei betont aber, das Feuer habe nichts mit den Fällen zu tun, die sich 2014 nur zwei Häuser weiter ereignet haben.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Schorndorf - Der Hochhausbrand am Wochenende, bei dem eine Frau schwere Brandverletzungen erlitten hat, weckt Erinnerungen an den Dezember 2014. Nur zwei Häuser weiter, in einem fast baugleichen Hochhaus im Rehhaldenweg, hat es damals gebrannt, eine Frau starb später an einer schweren Rauchvergiftung. Das Feuer war in einer Wohnung ausgebrochen, in der es ungefähr ein halbes Jahr zuvor schon einmal gebrannt hatte. Die beiden alten Fälle liegen inzwischen in den Händen der Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen oder vorsätzlichen Brandstiftung gegen die Bewohner der Räume, in denen die beiden Feuer ausgebrochen sind.

 

Laut dem Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, Klaus Hinderer, steht jedoch fest: „Zu dem Brand am vergangenen Wochenende besteht keine Verbindung.“ Schließlich habe es diesmal ja zwei Häuser weiter gebrannt. Wie es zu dem aktuellen Feuer kommen konnte, ist aber noch ungeklärt, die Kriminalpolizei ermittelt. „Als Ursache kommen ein technischer Defekt oder eine im Schlafzimmer heruntergefallene Zigarettenkippe in Frage “, erklärt der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schorndorf, Jost Rube. Wobei er persönlich die letztere Version für eher unwahrscheinlich halte: „Dann hätte die Frau, in deren Zimmer das Feuer ausgebrochen war, wohl noch schlimmer ausgesehen.“ Die 54-Jährige, die vom Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen wurde, liegt laut Polizeiangaben noch immer im Krankenhaus.

Neben ihrem Domizil ist eine weitere Wohnung durch den Brand unbewohnbar geworden, die direkt über dem Brandherd lag. „In einer dritten Wohnung muss wegen der Verrauchung noch eine Nacht lang gelüftet werden“, sagt Rube.

Dem Feuerwehrkommandanten zufolge waren nicht in jeder Wohnung des Hochhauses, in dem rund 50 Parteien wohnen, Rauchmelder angebracht – obwohl diese seit dem 1. Januar dieses Jahres in Baden-Württemberg Pflicht sind. Polizei und Feuerwehr haben viele der Bewohner aus den Wohnungen geholt; drei Polizeibeamte haben sich selbst eine Rauchvergiftung zugezogen, als sie gemeinsam die schwer verletzte Frau aus ihrer Wohnung retteten.

Da das Gebäude im Rehhaldenweg mit seinen acht Stockwerken als „hohes Haus“, nicht als Hochhaus, eingetragen sei, unterliegt es laut Rube noch nicht den strengeren Brandschutz-Bestimmungen für Hochhäuser, die zum Beispiel ein separates Treppenhaus für die Flucht fordern. Die Brandgefahr, so erklärt der Feuerwehrkommandant, sei zwar in höheren Gebäuden nicht größer als etwa in einem kleineren Mehrfamilienhaus. „Aber der Anmarschweg wird für uns Feuerwehrleute immer länger“, sagt er.