Etliche Anwohner von Erdwärmebohrungen sind von starken Schäden ihrer Häuser betroffen. In zwei Fällen in Schorndorf hat sich nun ergeben, dass sich Betroffene wenig Hoffnung auf Schadensersatz machen können.

Schorndorf - Wer sich vor fünf Jahren auf die Suche nach einer umweltfreundlichen Heiztechnik gemacht hat, der wurde auf die Erdwärmenutzung geradezu mit der Nase gestoßen. „Die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Geothermie liegen auf der Hand“, warben einige Landratsämter und lockten mit einfachen, unkomplizierten Genehmigungsverfahren. Mit den Vorfällen von Staufen im Breisgau, Schorndorf, Leonberg, Renningen und zuletzt Rudersberg-Zumhof hat sich die einstige Chancentechnologie als Risiko entpuppt.

 

Etliche Bohrfirmen waren mit den komplizierten geologischen Gegebenheiten offensichtlich überfordert. Außerdem fehlte es an behördlichen Kontrollen, sodass sich zu spät herausstellte, dass die Häuser unbeteiligter Nachbarn große Schäden erlitten. Nun zeigt sich, dass die Chance, Schadenersatz für diese Gebäude zu erhalten verschwindend gering ist.

Das Umweltministerium will dies mit dem Entwurf eines neuen Wassergesetzes verbessern. Darin heißt es, dass für Schäden nicht diejenigen verantwortlich sind, die sie genehmigt haben, sondern diejenigen, welche die Bohrungen ausführen. Keine Bohrfirma kann jedoch dieses Risiko finanziell schultern. Die Behörden müssen zudem der Tatsache ins Auge sehen, dass fahrlässig erteilte Genehmigungen das Problem mitverursacht haben. Es sollte daher gelten: auch wer Bohrungen leichtfertig zulässt, haftet dafür, wenn etwas schiefgeht. Damit wäre unkalkulierbaren Risiken ein Riegel vorgeschoben.