Ein von seiner Frau rausgeworfener Mann schießt durch die geschlossene Haustür und verletzt seine Tochter. Das Landgericht Karlsruhe erkennt auf versuchten Totschlag und lässt mildernde Umstände gelten.

Karlsruhe - Das Landgericht Karlsruhe hat einen 64 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Für die Kammer stand am Freitag fest, dass der Mann aus Verzweiflung über eine Trennung und Existenzangst gehandelt hatte. Seine Frau hatte ihn nach mehrjähriger Ehe vor die Tür gesetzt, er war in einer Notunterkunft untergekommen.

 

Im vergangenen Juli war der Streit zwischen den Eheleuten in Illingen (Enzkreis) eskaliert. Der 64-Jährige hatte sich nach Angaben des Gerichts auf die Tat vorbereitet, indem er sich im Ausland illegal eine Waffe und Munition besorgt hatte. Bei dem Streit verletzte er seine Frau zunächst mit der Waffe am Kopf, später feuerte er durch die Haustür Schüsse auf sie ab. Dabei verletzte er die 28 Jahre alte Tochter, die hinter der Tür stand, am Oberschenkel.

Mit dem Urteil blieb die Kammer noch unter der Forderung der Verteidigung von fünf Jahren Haft, die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre gefordert. Als strafmildernd werteten die Richter, dass der Mann ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich inzwischen mit Frau und Tochter ausgesöhnt hat. „Er war nicht vorbestraft und hatte echte Reue gezeigt“, sagte der Sprecher. Das Urteil ist rechtskräftig.