Die gesetzlichen Regelungen in punkto Schulpflicht sind unmissverständlich und kein Wunschkonzert. Wer nicht spurt, sollte zahlen – oder Sozialstunden leisten, findet Redakteurin Inge Jacobs.

Stuttgart - Die gesetzlichen Regelungen zur Schulpflicht sind unmissverständlich und kein Wunschkonzert. Vorzeitiger Urlaub ist darin nicht vorgesehen. Doch das scheint Jahr für Jahr die Familien von mindestens 300 schulpflichtigen Kindern nicht zu jucken. Sie nehmen in Kauf, dass sie für die eigenmächtig verlängerten Schulferien ordentlich Bußgeld zahlen müssen. 150 Euro pro Fehltag und Erziehungsberechtigtem sind ein Wort. Da könnten bei vier Tagen bis zu 1000 Euro Strafe zusammenkommen. Gut so. Denn bei Ferienverlängerungen haben für gewöhnlich die Eltern das Sagen. Natürlich steht bei vielen Familien die Idee dahinter, somit günstigere Flüge zu erwischen. Es dürfte aber fraglich sein, ob sich das bei den derzeitigen Bußgeldsätzen des Ordnungsamts noch rechnet. Etwas anderes aber ist entscheidender: Somit könnte auch bei den Schülern der Eindruck entstehen, dass die Pflicht zum Schulbesuch, sagen wir mal, Spielraum zur Interpretation lässt, im schlimmsten Fall als beliebig erachtet wird. Das wäre fatal. Und offensichtlich hat sich diese Lesart in manchen Kreisen bereits verbreitet – bei Schülern, aber auch bei Eltern. Davon kündet die Gesamtzahl von 715 Schulschwänzern im vergangenen Jahr. Und das berichtet auch die Schulleiterin einer Brennpunktschule. Deshalb ist es richtig, Schwänzzeiten strikt zu dokumentieren, das Gespräch mit den Eltern und natürlich auch mit dem Schüler zu suchen, und – wenn sonst nichts hilft – Jugendamt und Ordnungsamt einzuschalten. Es geht nicht nur darum, Regeln einzuhalten, es geht auch um das Wohl des Kindes.

 

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