Könnten weitere Studenten in Ludwigsburg vorab über Prüfungsaufgaben informiert gewesen sein? „Stand heute“ glaubt Finanzministerin Sitzmann dies nicht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Studenten der Beamtenhochschule in Ludwigsburg müssen derzeit nicht befürchten, wegen des aktuellen Täuschungsverdachts die Prüfung für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung wiederholen zu müssen. „Stand heute“ gebe es keinen Anlass, die Ordnungsmäßigkeit der Laufbahnprüfung insgesamt infrage zu stellen, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) am Dienstag vor Journalisten. Über den durch einen StZ-Bericht bekannt gewordenen Einzelfall hinaus gebe es nach ihrer Kenntnis „keine weiteren Auffälligkeiten“.

 

Damit reagierte Sitzmann auf die im Umfeld der Hochschule laut gewordene Frage, ob vorab bekannt gewordene Prüfungsaufgaben und -lösungen weitergegeben und von weiteren Studenten genutzt worden sein könnten. Tatsächlich soll es bei der Laufbahnprüfung, die am Dienstag mit der mündlichen Prüfung endete, wie bereits im Vorjahr eine vergleichsweise hohe Durchfallquote gegeben haben. Auch dies spricht eher dagegen, dass sich Aufgaben herumgesprochen haben.

Auffälligkeiten bei einer Studentin

Im Fall einer Studentin und angehenden Finanzbeamtin hatte es nach Auskunft der Hochschule und der involvierten Ministerien „Auffälligkeiten“ gegeben, die auf eine versuchte Täuschung schließen ließen. Nach StZ-Informationen sollen ihre Antworten in hohem Maß mit den Lösungsskizzen übereingestimmt haben; dies war einem Korrektor aufgefallen. Ein Professor der Steuerfakultät wurde in diesem Zusammenhang auf Betreiben von Sitzmanns Finanzministerium aus dem Prüfungsausschuss entfernt. Ebenso wie der Professor weist die Studentin dem Vernehmen nach jeden Verdacht zurück. Sie muss jedoch damit rechnen, dass ihre Prüfung nicht anerkannt wird. Die Untersuchungen an der Hochschule dauern unterdessen weiter an.