Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Werkverträge werden auf ihren ursprünglichen Sinn zurückgeführt und Missbrauch wird erschwert. Dazu wird die Überwachung bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konzentriert und deren Personal aufgestockt. Zudem sollen die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats konkretisiert werden – verdeckte Arbeitnehmerüberlassung wird sanktioniert. Die in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zum Fremdpersonaleinsatz sollen in das Gesetz aufgenommen werden. An der Stelle hatten sich die Gewerkschaften eine handfestere Stärkung der Betriebsratsrechte erhofft, um die Werkverträge in den Griff zu bekommen.

 

Auch die Zeitarbeit will Schwarz-Rot auf ihre Kernfunktionen beschränken. Nun sollen Zeitarbeiter maximal 18 Monate lang an ein Unternehmen ausgeliehen werden – die Union hatte zunächst auf 24 Monate, die SPD auf zwölf gedrungen. Allerdings können in einem Tarifvertrag der Einsatzbranche oder in einer daraus resultierenden Betriebsvereinbarung längere Einsatzzeiträume für Leiharbeiter vereinbart werden. Künftig gilt „equal pay“, also gleicher Lohn für gleiche Arbeit, spätestens nach neun Monaten – danach wird der Leiharbeitnehmer mit dem Stammbeschäftigten gleichgestellt. Sein Einsatz als Streikbrecher wird ausgeschlossen.

Ein Pauschallob verteilt der DGB-Chef: „Wir sind bei der Neuordnung der Arbeit mit dieser großen Koalition ein großes Stück vorangekommen“, sagte Michael Sommer. Ähnlich zufrieden zeigte sich der Verdi-Chef Frank Bsirske: Der Koalitionskompromiss stelle wichtige Weichen.