Lokales: Christine Bilger (ceb)
Vorbestraft: Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird nicht in das Bundeszentralregister
eingetragen. Der Verurteilte darf sich weiterhin als unbestraft bezeichnen. Hätte der Polizist im vorliegenden Fall den Strafbefehl akzeptiert, hätte diese Regelung für ihn gegolten. Wird jedoch das Urteil rechtskräftig, gilt der Beamte als vorbestraft.

Konsequenzen: Bei im Amt begangenen Straftaten müssen Polizeibeamte mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Darüber entscheidet die jeweilige Dienststelle, im vorliegenden Fall also die Bereitschaftspolizei Göppingen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Ab einem Strafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe verliert ein Polizeibeamter seinen Beamtenstatus.

 

Schwarzer Donnerstag: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt nach wie vor gegen mehrere Polizeibeamte – unter ihnen auch Wasserwerferfahrer – wegen des Einsatzes am 30. September 2010. Bisher wurde erst ein Polizist wegen der Verwendung von Pfefferspray zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Beamte hat den Strafbefehl über 6000 Euro akzeptiert.