Eine Klägerin will die Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes zur Räumung des Mittlern Schlossgartens in Stuttgart abermals feststellen lassen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt dies aber ab.

Stuttgart - Eine Frau ist am Donnerstag vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit dem Versuch gescheitert, den Polizeieinsatz zur Räumung des Mittleren Schlossgartens am 30. September 2010 für rechtswidrig erklären zu lassen. Genau dies hatte dasselbe Gericht in einem viel beachteten Urteil am 18. November 2015 bereits unmissverständlich festgestellt. Gut sieben Wochen vor dem Urteilsspruch, am fünften Jahrestag des Einsatzes, hatte die Stuttgart-21-Gegnerin, die am „schwarzen Donnerstag“ im Park war, Klage eingereicht.

 

Gericht sieht Klagerecht verwirkt

Richter Wolfgang Schenk, der am Urteil im November mitgewirkt hatte, teilte der Klägerin in einem Gerichtsbescheid Mitte Dezember mit, dass das Gericht die Klage abweise. Sie habe ihr Klagerecht verwirkt, fünf Jahre nach den Geschehnissen müsse das Land als Beklagte mit Blick auf das Verwaltungsgerichtsurteil sich darauf verlassen können, dass der „schwarze Donnerstag“ juristisch aufgearbeitet sei. Dagegen wehrte sich die Klägerin und beantragte eine mündliche Verhandlung, die am Donnerstag stattfand.

Die Frau, die auf anwaltlichen Beistand verzichtete, verwahrte sich gegen den im Raum stehenden Vorwurf, zu lange mit der Klage gewartet haben. In den Tagen nach dem aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz sei es ihr wichtig gewesen, für andere Opfer da zu sein „und die Menschen aufzufangen“. Nach dieser Phase habe sie es einfach nicht über sich gebracht, ihr umfangreiches Videomaterial zu sichten, das „die Gewaltorgie der Polizei“ belege und „unmenschliche Szenen wie im Krieg“ beinhalte, führte die Klägerin in einem teils emotionalen Vortrag an. Schließlich habe das Verwaltungsgericht auch fünf Jahre für die Aufarbeitung gebraucht. Da wolle es ihr nicht einleuchten, warum ihr nicht auch die selbe Zeit zugestanden werde.

Richter blieb bei seiner Haltung

Erneute langwierige Ermittlungen, die der Vertreter des Landes für den Fall eines Prozesses als unzumutbar darstellte, seien überdies nicht nötig. Sie habe dem Land bereits Videos übermittelt, die belegten, dass sie von dem Einsatz ebenfalls betroffen gewesen sei. Ihr reiche es vollkommen aus, dass das Land eingestehe, ihr gegenüber Unrecht begangen zu haben. Am Ende blieb Richter Wolfgang Schenk allerdings bei seiner Haltung, wies die Klage ab und legte der Klägerin die Kosten des Verfahren auf. „Vielleicht tröstet es Sie, dass die vom Gericht festgestellte Unrechtmäßigkeit des Einsatzes natürlich auch für Sie gilt.“