Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Widersprüche gibt es schon beim Umfang der Prüfung. Der Auftrag habe sich nicht auf bestimmte Strafvorschriften, sondern auf den Sachverhalt bezogen, heißt es im Ministerium. Man habe alle denkbaren Delikte im Blick gehabt, versichern die Heidelberger. Doch ihre Verfügung kreist fast ausschließlich um eine mögliche fahrlässige Körperverletzung im Amt. Ergebnis: Die komme schon deshalb nicht in Betracht, weil Häußler in den Polizeieinsatz nicht eingebunden gewesen sei; dieser sei nicht strafprozessualer Natur gewesen. Alle anderen Möglichkeiten für einen Anfangsverdacht werden in einem einzigen Satz pauschal abgetan.

 

Hätte der Oberstaatsanwalt nicht eingreifen müssen, wenn er Straftaten von Polizeibeamten- – nämlich vorschriftswidrige Wasserstöße auf Demonstranten – gesehen haben sollte? Könnte sogar eine Strafvereitelung im Amt vorliegen? Besonders dafür bestünden „keine Anhaltspunkte, weil dies voraussetzen würde, dass Herr Häußler subjektiv Kenntnis von Straftaten Dritter hatte und darüber hinaus deren Bestrafung vereiteln wollte“, sagt der Heidelberger Behördensprecher. „Hierfür ist nichts ersichtlich.“ Anhand welcher Akten die Wahrnehmung Häußlers geprüft worden sein soll, ob der Staatsanwaltschaft eine Zeugenaussage oder dienstliche Äußerung Häußlers vorlag – kein Kommentar.

Schon die Stuttgarter Ermittler hatten sich zu der Frage ausgeschwiegen, ob der Leiter der „politischen Abteilung“ offiziell als Zeuge vernommen wurde – wenn, dann von einem seiner Untergebenen. Eine Anzeige gegen ihn war jedenfalls von einer Mitarbeiterin abgewiesen worden.

Anwalt vermutet abgekartete Prüfung

Für den Freiburger Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann, der Verletzte des „schwarzen Donnerstags“ vertritt, sind das ziemlich viele Merkwürdigkeiten. „Angesichts des immensen Aktenumfangs“ findet er es „bemerkenswert bis erstaunlich“, wie schnell man in Heidelberg jeden Anfangsverdacht ausgeschlossen habe. Vielleicht seien die vorgelegten Unterlagen ja so selektiert worden, dass die Ermittler gar nicht anders entscheiden konnten. Ihm, so Mann, erscheine die Prüfung jedenfalls „von Anfang an ergebnisorientiert und wenig transparent“. Der Heidelberger Ex-Richter Dierk Helmken sieht in dem Vorgang ein grundsätzliches Problem für den Rechtsstaat: „Man kann Ermittlungen gegen einen Staatsanwalt nicht einem Staatsanwalt überlassen.“ Nötig wäre ein neu zu schaffendes, unabhängiges Organ.

Endgültig geschlossen ist die Akte für die Heidelberger Ermittler noch nicht. Sollten sich „neue Gesichtspunkte“ ergeben, würden diese „von Amts wegen auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft“, sagt der Behördensprecher. Wie die Staatsanwaltschaft überhaupt davon erfahren würde, blieb unbeantwortet.

Widersprüche gibt es schon beim Umfang der Prüfung. Der Auftrag habe sich nicht auf bestimmte Strafvorschriften, sondern auf den Sachverhalt bezogen, heißt es im Ministerium. Man habe alle denkbaren Delikte im Blick gehabt, versichern die Heidelberger. Doch ihre Verfügung kreist fast ausschließlich um eine mögliche fahrlässige Körperverletzung im Amt. Ergebnis: Die komme schon deshalb nicht in Betracht, weil Häußler in den Polizeieinsatz nicht eingebunden gewesen sei; dieser sei nicht strafprozessualer Natur gewesen. Alle anderen Möglichkeiten für einen Anfangsverdacht werden in einem einzigen Satz pauschal abgetan.

Hätte der Oberstaatsanwalt nicht eingreifen müssen, wenn er Straftaten von Polizeibeamten- – nämlich vorschriftswidrige Wasserstöße auf Demonstranten – gesehen haben sollte? Könnte sogar eine Strafvereitelung im Amt vorliegen? Besonders dafür bestünden „keine Anhaltspunkte, weil dies voraussetzen würde, dass Herr Häußler subjektiv Kenntnis von Straftaten Dritter hatte und darüber hinaus deren Bestrafung vereiteln wollte“, sagt der Heidelberger Behördensprecher. „Hierfür ist nichts ersichtlich.“ Anhand welcher Akten die Wahrnehmung Häußlers geprüft worden sein soll, ob der Staatsanwaltschaft eine Zeugenaussage oder dienstliche Äußerung Häußlers vorlag – kein Kommentar.

Schon die Stuttgarter Ermittler hatten sich zu der Frage ausgeschwiegen, ob der Leiter der „politischen Abteilung“ offiziell als Zeuge vernommen wurde – wenn, dann von einem seiner Untergebenen. Eine Anzeige gegen ihn war jedenfalls von einer Mitarbeiterin abgewiesen worden.

Anwalt vermutet abgekartete Prüfung

Für den Freiburger Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann, der Verletzte des „schwarzen Donnerstags“ vertritt, sind das ziemlich viele Merkwürdigkeiten. „Angesichts des immensen Aktenumfangs“ findet er es „bemerkenswert bis erstaunlich“, wie schnell man in Heidelberg jeden Anfangsverdacht ausgeschlossen habe. Vielleicht seien die vorgelegten Unterlagen ja so selektiert worden, dass die Ermittler gar nicht anders entscheiden konnten. Ihm, so Mann, erscheine die Prüfung jedenfalls „von Anfang an ergebnisorientiert und wenig transparent“. Der Heidelberger Ex-Richter Dierk Helmken sieht in dem Vorgang ein grundsätzliches Problem für den Rechtsstaat: „Man kann Ermittlungen gegen einen Staatsanwalt nicht einem Staatsanwalt überlassen.“ Nötig wäre ein neu zu schaffendes, unabhängiges Organ.

Endgültig geschlossen ist die Akte für die Heidelberger Ermittler noch nicht. Sollten sich „neue Gesichtspunkte“ ergeben, würden diese „von Amts wegen auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft“, sagt der Behördensprecher. Wie die Staatsanwaltschaft überhaupt davon erfahren würde, blieb unbeantwortet.

Mit Spannung werden nun Häußlers Auftritte als Zeuge erwartet. Erscheinen soll er vor dem U-Ausschuss des Landtags, wo er sich unlängst als „ortsabwesend“ entschuldigen ließ, und nächste Woche im Wasserwerfer-Prozess. Ob er dort von einem vermutlich bestehenden Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch machen wird? Auf eine StZ-Anfrage dazu reagierte der Oberstaatsanwalt a.D. bisher nicht.