Merkwürdig schnell hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg entschieden, keine Ermittlungen gegen den Stuttgarter Ex-Oberstaatsanwalt Häußler einzuleiten. Wie gründlich geprüft wurde, bleibt unklar. Ein Anwalt wittert gar ein abgekartetes Spiel.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Grünen sparten nicht mit Lob für Rainer Stickelberger (SPD). Völlig zu Recht habe der Justizminister die Rolle des Stuttgarter Oberstaatsanwaltes Bernhard Häußler beim „schwarzen Donnerstag“ von einer anderen Staatsanwaltschaft, nämlich Heidelberg, untersuchen lassen. Es sei eine Frage der Glaubwürdigkeit und der Unabhängigkeit der Justiz, dass mögliche Vorwürfe nicht – wie in der Vergangenheit geschehen – von Häußlers eigener Behörde überprüft würden, meinte der Fraktionsgeschäftsführer Hans-Ulrich Sckerl.

 

Bestätigt sehen konnten sich auch Verletzte des Polizeieinsatzes, die seit Jahren forderten, eine andere Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu betrauen. Der zuständige Abteilungschef Häußler, inzwischen pensioniert, hatte den Einsatz an der Seite des Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf schließlich eng begleitet und nach der Eskalation umgehend verteidigt.

Die Verfügung bleibt unter Verschluss

Doch in das Lob für Stickelbergers spätes Einlenken mischt sich zusehends Kritik. Tenor: So begrüßenswert die Abgabe an eine andere Behörde sei, so fragwürdig sei deren Vorgehen und Ergebnis; von einem „Persilschein“ oder „Augenwischerei“ ist die Rede. Anlass für die von Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen angeregte Einschaltung der Heidelberger waren die jüngst eingeleiteten Ermittlungen gegen Stumpf: Weil er nach Zeugenaussagen im Wasserwerferprozess Verstöße gesehen haben soll, aber nicht eingeschritten sei, verdächtigt ihn die Staatsanwaltschaft der fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen.

Müsste nun auch gegen seinen Begleiter Häußler ermittelt werden? Nicht einmal drei Wochen benötigten die Heidelberger Kollegen, um diese Frage zu klären: Man habe einen Anfangsverdacht „unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verneint“, erläuterte der Behördensprecher. Die entsprechende Verfügung wird freilich nicht herausgegeben. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, welche Akten aus Stuttgart den Ermittlern überhaupt vorlagen.