Die begangenen Körperverletzungen und Nötigungen des Beschuldigten, also der Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray gegen Demonstranten, seien demnach rechtmäßig gewesen, so Claudia Krauth. Dies habe die Bewertung der einzelnen Situationen ergeben. Insgesamt hatten vier Geschädigte Anzeige erstattet, dazu waren noch Anzeigen von Menschen gekommen, die sich auf die Bilder in Youtube berufen hatten. Strafbare Handlungen habe man in allen Fällen nicht feststellen können, so Claudia Krauth.

 

Eine der beschriebenen Notwehrsituation sehen die Staatsanwälte unter anderem im Falle eines Anzeigenerstatters gegeben, der mit einem Fotoapparat in der Hand hinter jenem fast zwei Meter großen Beamten stand und diesen dabei leicht touchierte. Dabei sei, so folgert die Staatsanwaltschaft, die polizeiliche Maßnahme – also die Räumung des Schlossgartens – gestört und der Einsatzleiter in seiner Bewegungsfreiheit beschränkt worden. Der Einsatz des Schlagstocks sei daher verhältnismäßig gewesen.

Der beschuldigte Beamte selbst, der nach StZ-Recherchen mehrere Stunden im Polizeipräsidium Stuttgart vernommen wurde, soll seinen resoluten Auftritt im Schlossgarten dagegen unter anderem damit gerechtfertigt haben, dass er als Einheitsführer den Kollegen ein Beispiel geben wollte, welche Gangart seiner Meinung nach bei diesem Einsatz einzuschlagen sei.

Polizeipräsidium ignorierte Beschwerden

Er soll zudem bemängelt haben, dass aus seiner Sicht bei Einsätzen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 die Polizei bis dato sehr zurückhaltend agiert habe. Offenbar war auch der Polizei selbst bei der Auswertung der Videos aufgefallen, dass fast ausschließlich der Zugführer agierte, während die knapp 30 Beamten, die ihm unterstellt waren, sich merklich zurückhielten.

Die Betroffenen des Polizeieinsatzes halten das für einen Skandal und werfen der Staatsanwaltschaft vor, dass diese vor allem die Ermittlungsverfahren gegen die Projektgegner vorantreiben würde. Zum Vergleich: von 78 Verfahren gegen Demonstranten vom 30. September endeten zwischenzeitlich immerhin 23 in einem Strafbefehl.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart weist diese Vorwürfe entschieden zurück und verweist auf ihre Sicht der Faktenlage. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die laut Pressestaatsanwältin Claudia Krauth noch nicht rechtskräftig ist, weil Beschwerde dagegen eingelegt wurde, sei unter anderem mit der jeweiligen Notwehrsituation des Beamten begründet worden.

Seite 2: "Einsatz des Schlagstocks war verhältnismäßig"

Die begangenen Körperverletzungen und Nötigungen des Beschuldigten, also der Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray gegen Demonstranten, seien demnach rechtmäßig gewesen, so Claudia Krauth. Dies habe die Bewertung der einzelnen Situationen ergeben. Insgesamt hatten vier Geschädigte Anzeige erstattet, dazu waren noch Anzeigen von Menschen gekommen, die sich auf die Bilder in Youtube berufen hatten. Strafbare Handlungen habe man in allen Fällen nicht feststellen können, so Claudia Krauth.

Eine der beschriebenen Notwehrsituation sehen die Staatsanwälte unter anderem im Falle eines Anzeigenerstatters gegeben, der mit einem Fotoapparat in der Hand hinter jenem fast zwei Meter großen Beamten stand und diesen dabei leicht touchierte. Dabei sei, so folgert die Staatsanwaltschaft, die polizeiliche Maßnahme – also die Räumung des Schlossgartens – gestört und der Einsatzleiter in seiner Bewegungsfreiheit beschränkt worden. Der Einsatz des Schlagstocks sei daher verhältnismäßig gewesen.

Der beschuldigte Beamte selbst, der nach StZ-Recherchen mehrere Stunden im Polizeipräsidium Stuttgart vernommen wurde, soll seinen resoluten Auftritt im Schlossgarten dagegen unter anderem damit gerechtfertigt haben, dass er als Einheitsführer den Kollegen ein Beispiel geben wollte, welche Gangart seiner Meinung nach bei diesem Einsatz einzuschlagen sei.

Polizeipräsidium ignorierte Beschwerden

Er soll zudem bemängelt haben, dass aus seiner Sicht bei Einsätzen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 die Polizei bis dato sehr zurückhaltend agiert habe. Offenbar war auch der Polizei selbst bei der Auswertung der Videos aufgefallen, dass fast ausschließlich der Zugführer agierte, während die knapp 30 Beamten, die ihm unterstellt waren, sich merklich zurückhielten.

Ein Verhalten, dass von Polizeiexperten als äußert ungewöhnlich eingeschätzt wird. Zudem bemerkten die Polizeibeamten bei der Auswertung der Filme offenbar auch, dass zumindest auf den Bildern nicht ersichtlich ist, warum der Beamte in Richtung der Personen schlägt. Ähnlich sahen das auch die Anzeigenerstatter, die zu Protokoll gaben, der Zugführer habe massiv und ohne Grund auf friedliche Demonstranten eingeschlagen.

Aufschlussreich ist auch, wie man im Stuttgarter Polizeipräsidium wenige Tage nach den Ereignissen im Schlossgarten auf den Auftritt des massigen Beamten reagierte. Briefe von Bürgern, die sich beim damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf persönlich darüber beschwerten, dass der Polizist zunächst weiterhin im Schlossgarten seinen Dienst versehen durfte, wurden mit dem Vermerk versehen, einfach nicht zu antworten.