Der Streit zwischen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus und dem Land über die Löschung seiner Mails geht in eine neue Runde. Mappus will juristisch gegen das Staatsministerium vorgehen. Dort weigert man sich, die Mails zu löschen.


Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident, Stefan Mappus, will juristisch gegen die Weigerung des Staatsministeriums vorgehen, seine personenbezogenen Mails zu löschen.

 

Stuttgart - Der Streit zwischen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und dem Land über die Löschung seiner Mails geht in eine neue Runde. Mappus will juristisch gegen die Weigerung des Staatsministeriums vorgehen, ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) umzusetzen. Das Gericht hatte angeordnet, dass das Land die personenbezogenen Mails des Ex-Regierungschefs löscht. Ein Antrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Zwangsgeld oder Ordnungshaft sei geplant, sagte Mappus’ Anwalt Christoph Kleiner der Nachrichtenagentur dpa am Montag in Stuttgart. Damit solle die Vollstreckung des VGH-Urteils durchgesetzt werden.
„Es ist ein einzigartiger Vorgang, dass sich der Staat nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält“, sagte Kleiner. Beim Verwaltungsgericht Stuttgart werde überdies eine einstweilige Anordnung gegen das Land beantragt, die Daten nicht an den Landtags-Untersuchungsausschuss Schlossgarten II herauszugeben. Dessen grün-rote Mehrheit hatte die Herausgabe der Daten aus dem Herbst 2010 verlangt, in dem der harte Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Schlossgarten stattfand.
Wenn dies geschehe, sei das ein „unerhörter Vorgang“, sagte Kleiner. Der Ausschuss sei keine „Ersatz-Staatsanwaltschaft“. Er gehorche zwar den Regeln des Strafprozesses, habe aber keine staatsanwaltlichen Ermittlungsbefugnisse. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist laut Kleiner die einzige Instanz, die die Daten kennt. Sie ermittelt gegen den Ex-Regierungschef wegen Untreue beim milliardenschweren EnBW-Deal.
Die Frage, wer möglicherweise in Ordnungshaft genommen werde könne, beantwortete Kleiner nicht. Er verwies aber darauf, dass dies bei Streitigkeiten in der Wirtschaft etwa der Geschäftsführer einer GmbH sei.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikel hieß es, der Antrag sei duch Stefan Mappus' Anwalt; Christoph Kleiner, bereits eingereicht worden. Tatsächlich ist die Einreichung noch nicht erfolgt.