Ihr habt vor kurzem eine Ausbildung begonnen und jetzt erste Fragen? Wir helfen!

Ausbildung begonnen, erste Erfahrungen gesammelt, jetzt habe ich Fragen! – Wir sprachen mit Bertram Pelkman, Aus- und Weiterbildungsberater der Handwerkskammer Region Stutgart

 

Die Hotline ist am Donnerstag, den 15.10.2015 von 16.00 bis 18.00 Uhr unter 0711/72051697 für Sie erreichbar. Bei Fragen sind wir vorab unter jobtipps@stzw.zgs.de für Sie da.

Die Wahl auf einen Ausbildungsplatz im Handwerk ist gefallen, und die Bewerbungen sind geschrieben. Für viele zukünftige Auszubildende sind jetzt noch einige Fragen offen.

Welche Fragen beschäftigen die Auszubildenden Ihrer Meinung nach am meisten?
Der Schritt in das Berufsleben bedeutet eine Menge Umstellungen. Weitere Wege in den Betrieb, anstrengendes Arbeiten in der Werkstatt oder auf der Baustelle, neue Kollegen und eine Menge neuer Regeln die eingehalten werden müssen. Wenn Lehrlinge Fragen zur Ausbildung haben, können sie sich an ihre Berufsschullehrer wenden, aber auch an die Ausbildungsberater der Kammern. Im Internet sind die richtigen Ansprechpartner auch für vertrauliche Gespräche zu finden.

Worauf sollten Auszubildende in der Einstiegsphase des Berufslebens besonders achten?
Jede Ausbildung beginnt mit der Probezeit von 1-4 Monaten. In dieser Zeit sollen die  Auszubildenden prüfen, ob sie den richtigen Beruf gewählt haben. Der Betrieb wird Sie in dieser Zeit beobachten un festzustellen, ob Sie der Richtige sind. Während der Probezeit ist eine Kündigung von beiden Seiten jederzeit möglich.

Wie oft muss ich mein Berichtsheft schreiben?
Jeder Auszubildende muss regelmäßig ein Berichtsheft als Tätigkeitsnachweis schreiben. Ohne ein lückenlos geführtes Berichtsheft wird kein Lehrling zur Abschlussprüfung zugelassen. Das Berichtheft ist wöchentlich im Betrieb zu schreiben und dem Ausbilder zur Kontrolle vorzulegen. Das Berichtsheft muss der Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen.

Woher weiß ich, welche Inhalte ich in meiner Ausbildung lernen muss?
Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. Die Ausbildungsordnung sollten Sie von Ihrem Ausbilder erhalten. Im Internet sind alle Ausbildungsordnungen über die Adresse http://www.bibb.de zu finden.

Heute hat doch jeder sein Smartphone immer dabei. Kann ich zwischendurch auch mal telefonieren?
Der Ausbildungsbetrieb kann das private telefonieren während der Arbeitszeit untersagen. Das betrifft alle anderen Aktivitäten am Smartphone natürlich auch. Twitter, WhatsApp, Facebook und surfen im Internet ist während der Arbeitszeit tabu. In der der Pause und wenn es niemanden stört, können Sie natürlich Ihre Nachrichten abrufen.