Der Bundesinnenminister will Tausenden von Ausländern, die in Deutschland nur geduldet sind, den Weg zu einem dauerhaften Bleiberecht versperren. Das trifft vor allem diejenigen, die falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben.

Berlin - Mit einer deutlichen Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes will das Bundesinnenministerium den Druck auf alle Ausländer erhöhen, die ihre Abschiebung hintertreiben. Eine Sprecherin bestätigte am Freitag, der Entwurf für ein „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ sei vor einer Woche zur Abstimmung an die Ressorts gegangen.

 

Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass die Betroffenen über geplante Abschiebungen künftig nicht mehr vorab informiert werden müssten. Der sogenannte Ausreisegewahrsam soll von bis zu 4 Tagen auf maximal 14 Tage verlängert werden.

Außerdem will das Ministerium die Liste der Gründe für die Abschiebungshaft verlängern. Künftig sollen nicht nur Ausreisepflichtige, bei denen „Fluchtgefahr“ besteht, festgesetzt werden, sondern auch solche, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden sowie Menschen, „die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“.

Eine Art Duldung zweiter Klasse

Der Entwurf führt außerdem eine Art Duldung zweiter Klasse ein. Die „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“ soll für alle gelten, die an der Klärung ihrer Nationalität oder der Beschaffung eines Passes nicht mitwirken und auch für Ausländer, deren Herkunftsland die Ausstellung der für eine Ausreise nötigen Dokumente bewusst verschleppt. Wer so eingestuft wird, soll keinen Zugang zu Integrationskursen und zu weiterführenden Bildungseinrichtungen erhalten. Bislang bestehende Möglichkeiten für Geduldete, eines Tages doch noch einen legalen Aufenthaltstitel zu erhalten, kämen für diese Gruppe „nicht mehr in Betracht.

Die Vorschläge sind Teil eines umfangreichen Sicherheitspakets, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im August angekündigt hatte. Laut Bundesregierung hielten sich Ende August 210 296 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf. Rund drei Viertel von ihnen hatten eine Duldung, etwa wegen Krankheit oder weil sie keinen Pass hatten.

Harsche Kritik

Pro Asyl appellierte an die SPD, den Gesetzentwurf zu stoppen. Er sei „inhuman“ und unverhältnismäßig. Der Deutsche Anwaltsverein sprach von einem „gesetzgeberischen Schnellschuss, der fatale Folgen haben kann“. Die Vorsitzende des DAV-Asylrechtsausschusses, Gisela Seidler, sagte: „Vollends absurd ist die Idee, eine Duldung zu verweigern, wenn der Betroffene keinen Pass mehr besitzt und der Herkunftsstaat einen Passersatz verweigert.“ Die Idee, das Verhalten des Heimatlandes dem Betroffenen zuzurechnen, sei juristisch nicht nachvollziehbar.

Die innenpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, sprach von einer „humanitäre Bankrotterklärung“. Sie sagte, die vorgeschlagenen Maßnahmen „stellen eine Form von psychologischem Terror dar, der darauf abzielt, die Geflüchteten zu demoralisieren“, um sie dann möglichst schnell abzuschieben. Volker Beck (Grüne) warnte: „Wer Arbeitsmöglichkeiten, Bildungschancen und Bleibeperspektiven beschränkt, wird Kriminalität nicht eindämmen, sondern allenfalls fördern“.