Segways sind im Siebenmühlental verboten, Pedelecs nicht - aus einem ziemlich kuriosen Grund. Ein Anbieter kämpft jetzt um eine Ausnahmeregelung.

Leinfelden-Echterdingen - Sie sind umweltfreundlich, leise und liegen absolut im Trend: Segways erobern immer mehr Städte. Die Faszination für das schwebende Fahrgefühl kennen auch Helmut Butter und seine Lebensgefährtin Conny Willet-Sielaff aus Echterdingen. In Rom fuhren die beiden das erste Mal auf den elektrischen Stehrollern und konnten innerhalb von wenigen Stunden die ganze Stadt erkunden. Zurück in der Heimat wollte Helmut Butter dieses Konzept als Geschäftsidee für sich erschließen – unter anderem mit Flughafen-, Feierabend- oder Siebenmühlental-Touren. „Mit dem Siebenmühlental haben wir ein Kleinod direkt vor der Haustür, das vielen aber verborgen bleibt, weil es nur beschwerlich zu erreichen ist. Gelegenheitsradler müssen die Räder wieder vom Tal den Berg hinauf schieben und zu Fuß ist es ganz schön weit“, sagt Butter. Mit den leicht bedienbaren Segways, so die Idee, könnte nicht nur der örtliche Tourismus zusätzlich belebt, sondern auch ältere Mitbürger, die nicht mehr gut zu Fuß sind, in die Natur vor Ort befördert werden.

 

Butter legte sich einen kleinen Fuhrpark zu; aufgeladen werden seine Segways mit Ökostrom. Der Naturschutz liegt dem selbstständigen Vermögensberater besonders am Herzen. Um zusätzliche Autofahrer vom Siebenmühlental fernzuhalten, bietet er die Segway-Touren ausschließlich vom S-Bahn-Halt Echterdingen aus an. Mehr als einhundert Buchungen liegen dem jungen Unternehmen Filder-Segtours für eine Tour durchs Siebenmühlental bereits vor. „Die Idee war, dass wir Touristen und Bürgern die Natur durch geschulte Guides näher bringen“, sagt Butter.

Naturschutz funkt dazwischen

Doch ausgerechnet der Naturschutz macht dem Vorhaben nun einen Strich durch die Rechnung. Grund ist die Naturschutzgebietsverordnung Siebenmühlental der Regierungspräsidien (RP) Stuttgart und Tübingen. Sie untersagt den Nutzern von motorisierten Fahrzeugen aller Art das Befahren des Natur- und Waldschutzgebietes. Der Gesetzgeber ordnet Segways zwar als Kraftfahrzeug ein, laut Mobilitätshilfenverordnung müssen diese aber auf Radwegen fahren. Diese Widersprüchlichkeit bereitet Helmut Butter seit einigen Wochen nicht nur erhebliche Kopfschmerzen, sondern hat ihm einen bürokratischen Papierkrieg mit diversen Behörden eingebracht.

In einem Schreiben des RP Stuttgart, das unserer Zeitung vorliegt, wird Helmut Butter die Durchführung und auch die weitere Bewerbung der Segway-Touren durch das Natur- und Waldschutzgebiet untersagt. Bei Zuwiderhandlungen drohen dem Unternehmer Bußgeldzahlungen in Höhe von bis zu 30 000 Euro.

Pikant an der Sache ist, dass Pedelecs, die über eine Elektromotor-Unterstützung bis 25 km/h verfügen, von dieser Verordnung nicht betroffen sind. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt Roland Baumann vom RP Stuttgart: „Grundsätzlich sind Pedelecs zwar auch motorisierte Fahrzeuge, da sie jedoch verkehrsrechtlich als Fahrräder definiert werden, bleiben sie von dem Durchfahrtsverbot ausgenommen.“ Baumann verweist in diesem Zusammenhang auf das im Juni 2015 beschlossene Landesnaturschutzgesetz, dass das Betretungsrecht regelt. Helmut Butter kann die Regelung nicht nachvollziehen. „Offenbar hat man bei der damaligen Verordnung an Verbrennungsmotoren gedacht; wir sind aber genau wie Pedelecs umweltfreundlich und leise unterwegs, zudem drosseln wir die Geschwindigkeit auf stark frequentierten Wegen auf maximal zehn Kilometer pro Stunde und unsere Guides sind angewiesen, Fußgänger und Spaziergänger in Schrittgeschwindigkeit zu passieren“, sagt er.

Hoffnung auf Ausnahmegenehmigung

Noch hofft Butter, dass er für sein Vorhaben eine Ausnahmeerlaubnis erhält. In einem Schreiben verweist das RP allerdings darauf, dass aufgrund eines fehlenden öffentlichen Interesses an den Touren durch das Naturschutzgebiet eine Befreiung nicht wahrscheinlich sei. Zudem müssten vorab Naturschutzverbände angehört werden.

Die Nabu-Ortsgruppe Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen hat in einer Mail bereits Segway-Touren abgelehnt. Der Nabu-Vorsitzende Rolf Gastel argumentiert darin, dass „die Belastungsgrenzen in diesem Kleinod an vielen Tagen bereits jetzt deutlich überschritten sind.“ Durch aggressive Rennradfahrer komme es schon häufiger zu gefährlichen Begegnungen mit Fußgängern. „Einer weiteren Kommerzialisierung des Natur- und Waldschutzgebietes Siebenmühlental werden wir in einem Befreiungsverfahren nicht zustimmen können“, so Gastel. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen sieht indes in den Touren eine weitere touristische Attraktion und unterstützt Butters Vorhaben. „Das ist eine wunderbare Möglichkeit, umweltfreundlich die Natur zu genießen“, sagt Klaus-Peter Wagner vom Stadtmarketing. Die Bedenken des Nabu seien zwar nachvollziehbar, aber, so Wagner, müsse der örtliche Naturschutz für die Menschen auch erlebbar gemacht werden. Plötzlich auftretende Massen an Segway-Fahrern seien schon aufgrund des hohen Anschaffungspreises von knapp 10 000 Euro pro Gerät nicht zu befürchten.

Behörde lässt Termin platzen

Das RP Stuttgart hat einen Termin mit Butter zur Suche einer einvernehmlichen Lösung Ende vergangener Woche platzen lassen. Helmut Butter wollte nun zunächst auf eine – erlaubte – Alternativlösung umschwenken und von Echterdingen aus über Stetten die Kochenmühle ansteuern. Das hat er aber wieder verworfen und ins Siebenmühlental gebuchte Touren auf andere Routen umgeleitet. Nach wie vor favorisiert Butter allerdings seine ursprüngliche Idee und hadert mit den Hürden: „Die E-Mobilität ist juristisch noch sehr ungeregelt, offenbar muss sie erst noch in der Gegenwart ankommen“. Aufgeben ist Butters Sache nicht: Das Ringen mit der Bürokratie geht weiter.

Segways und das Gesetz

Juristisches
Segways sind laut juristischer Definition sogenannte elektrische Mobilitätshilfen. Die Straßenverkehrsordnung ordnet sie als Kraftfahrzeuge ein. Die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) regelt, wo sie rollen dürfen: auf Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Radwegefurten. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Straßen gefahren werden. Ausgenommen sind Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen. Bürgersteige sind generell tabu.

Die Verordnung
Die Naturschutzgebietsverordnung Siebenmühlental vom 6. Oktober 2010 besagt nach § 4 (5) 4, dass das Befahren des Gebietes und seiner öffentlichen Feldwege mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, verboten ist. Gleiches gilt in § 8 (5) 3 für das gleichnamige Waldschutzgebiet. Pedelecs mit Elektromotor-Unterstützung fallen laut § 44 des Landesnaturschutzgesetzes nicht unter das Verbot. Unter Absatz 1 heißt es: „Das Fahren mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) ohne oder mit Anhänger sowie Krankenfahrstühlen mit oder ohne Motorantrieb ist auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt.“