Auch der Gemeinderat pocht auf die moralische Verpflichtung, ein Gemälde von Wilhelm Leibl an die Erben der enteigneten Familie Lachmann-Mosse zu geben oder diese zu entschädigen.

Sindelfingen - Noch bevor der Sindelfinger Oberbürgermeister Bernd Vöhringer gestern Nachmittag den neuen Gemeinderat feierlich einsetzte, musste er die Räte über eine „für uns relativ ungewöhnliche Geschichte informieren“. Es ging um das Thema „Restitutionsforderung zur Sammlung Lütze“ wie Otto Pannewitz , der Leiter der Städtischen Galerie Sindelfingen, erklärte. In Klartext: es geht um Beutekunst. Ein Gemälde, das zum Fundus der Galerie gehört, steht seit wenigen Wochen auf der Liste Lost Art, der im Jahr 1994 gegründeten bundesweiten Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste. Sie kümmert sich um verlorene und geraubte Kulturgüter. Auch das „Bildnis des Appelationsrates Stenglein“ von Wilhelm Leibl, gemalt 1871, gehört dazu (wir berichteten).

 

Anlässlich des 725-Jahr-Jubiläums der Stadt 1987 kaufte Sindelfingen für seine bedeutende Sammlung Lütze das Gemälde aus einem Schweizer Privatbesitz für damals 540 000 Deutsche Mark. Die Hälfte zahlte die Stadt, die andere Hälfte die Daimler AG. Dies bestätigte ein Sprecher des Automobilkonzerns gestern auf unsere Nachfrage. Weiter will sich die Daimler AG dazu aber nicht äußern. Was das Kunstwerk heute wert ist, das lasse sich nicht sagen, so Pannewitz. „In jedem Fall sind die Preise am Kunstmarkt seither nach oben gegangen“, sagte der OB Vöhringer.

411 Werke vermissen die Erben

Das Bild wurde 1934 in Berlin zusammen mit der gesamten Sammlung der jüdischen Verleger-Familie Mosse versteigert. Die Nazis hatten die Familie zuvor enteignet. Der damalige Besitzer der Mosse-Sammlung, Hans Lachmann-Mosse, war bereits Anfang 1933 in die Schweiz geflüchtet. Nun fordern die Erben die Kunstwerke zurück. Die Liste ist lang: 411 Objekte haben sie aufgelistet, von denen einige in verschiedenen deutschen Museen gefunden wurden. Die Stadt Sindelfingen habe vor einigen Wochen ein Schreiben der Anwaltskanzlei Bartko, Zankel, Bunzel & Miller in San Francisco erhalten, berichtete Pannewitz den Stadträten. Darin fordern sie die Rückgabe des Gemäldes.

„Sollte sich die Restitutionsforderung als berechtigt herausstellen, wird die Stadt Sindelfingen das Gespräch mit den Erben suchen und sich an geltendes Recht halten, wie es 1998 im Washingtoner Abkommen und der dazugehörigen deutschen Erklärung 1999 festgelegt wurde“, stellte der Museumsleiter Otto Pannewitz klar.

Dieser Haltung schlossen sich auch die Fraktionschefs im Gemeinderat an, die erst kurz vor der Sitzung am gestrigen Dienstag durch unsere Anfrage von der Geschichte gehört hatten. „Sollte sich diese Forderung als richtig herausstellen, geben wir das Bild zurück. Dazu sind wir moralisch verpflichtet“, sagten die Sprecher der Fraktionen von CDU, Freien Wähler, SPD, Grüne, FDP und Linke unisono.

Vielleicht Entschädigung statt Rückgabe

Zuletzt sei das „Bildnis des Appelationsrates Stenglein“ vor zwei Jahren in der Galerie ausgestellt gewesen, sagte Pannewitz. Im kommenden Frühjahr – so die Planung – sollte es wieder gezeigt werden. Wenn es sich dann noch im Besitz der Stadt befindet. Möglich ist nämlich auch, dass die Erben auf eine Rückgabe des Werks verzichten, das zu den bedeutendsten der Sammlung der Sindelfinger Galerie zählt. Stattdessen könnten sich Stadt und Erben auf eine Entschädigung einigen. Wie hoch die sein würde, darüber kann man zurzeit nur spekulieren.

„Eine Entschädigung muss für den städtischen Haushalt tragbar sein“, meint der Grünenchef Hans Grau. Wenn die Entschädigungssumme zu hoch sei, gebe man das Bild zurück. Das sei juristisch einwandfrei, meint der Jurist und Linken-Sprecher Richard Pitterle.

Gibt es weitere Raubkunst im Fundus der Galerie? „Das ist möglich“, sagte Pannewitz. Doch um dies festzustellen, müsste man alle Werke mit der Lost-Art-Liste vergleichen. Große Museen leisten sich mittlerweile sogenannte Provenienzforscher, die die Herkunft der Werke klären. „Das kann sich unser kleines Haus nicht leisten.“